Am Donnerstag stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Ministerrat zur Einführung des digitalen Euro. Insgesamt stimmten 416 Abgeordnete für die Aufnahme der Verhandlungen, 169 dagegen und 22 enthielten sich. Die Fraktionen EKR und PfE hatten die Beschlüsse des Ausschusses für Wirtschaft und Währung vom 23. Juni 2026 angefochten, der die Gespräche zu dem Gesetzespaket beginnen wollte. Entsprechend können die Verhandlungen gemäß Artikel 72 der Geschäftsordnung des Parlaments beginnen. Berichterstatter Fernando Navarrete Rojas (EVP, Spanien) wird das Verhandlungsteam des Parlaments leiten. Eine erste Verhandlungsrunde mit der irischen Ratspräsidentschaft soll in Kürze stattfinden. Zu den wichtigsten Punkten der Verhandlungsposition des Parlaments gehören unter anderem: Form des Geldes: Der digitale Euro wäre eine neue, elektronische Form von Geld, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) ausgegeben wird und sowohl online als auch offline funktionieren würde. Datenschutz: In den digitalen Euro wären Datenschutzvorkehrungen integriert; Transaktionen würden geprüft, ohne dass unnötige personenbezogene Daten offengelegt werden, und personenbezogene Daten würden nur in dem Umfang verarbeitet, der für das Funktionieren des Systems unbedingt erforderlich ist. Akzeptanzpflicht: Die meisten Unternehmen wären verpflichtet, den digitalen Euro zu akzeptieren, wobei es Ausnahmen für Selbstständige sowie Klein- und Kleinstunternehmen gäbe, die keine anderen digitalen Zahlungen annehmen. Kostenlose Grunddienste: Grundlegende Dienstleistungen wie die Eröffnung eines Kontos, das Halten und Verwalten von Geldern und der Zugang zu mindestens einem Zahlungsinstrument wären kostenlos. Obergrenze: Zum Schutz des Finanzsystems würde es eine Obergrenze für die Menge an digitalem Euro geben, die eine Einzelperson besitzen darf. Vertrieb durch Drittländeranbieter: Banken und Zahlungsdienstleister aus Nicht-Euro-Ländern der EU dürften den digitalen Euro vertreiben. Bargeldsicherung: Die Länder des Euro-Währungsgebiets wären verpflichtet, weiterhin Bargeld bereitzustellen; Unternehmen dürften Bargeld nicht verbieten, und die Mitgliedstaaten müssten die Verfügbarkeit von Bargeld regelmäßig überwachen. Dabei wären besonders schutzbedürftige Gruppen wie ältere Menschen, Personen mit geringem Einkommen und Menschen ohne Zugang zum traditionellen Bankensystem besonders zu berücksichtigen. Die Position des Parlaments zielt darauf ab, den digitalen Euro so zu gestalten, dass er Innovation, Datenschutz und Finanzielle Inklusion fördert, ohne die Verfügbarkeit von Bargeld oder den Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen zu gefährden. Einzelheiten zur Verhandlungsposition des Parlaments sind in den offiziellen Dokumenten des Parlaments einsehbar.