Am Mittwoch gaben die Abgeordneten grünes Licht für zwei Abkommen, die den Weg für engere politische Beziehungen und erweiterten Handel zwischen der EU und Mexiko ebnen. Das modernisierte Globalabkommen (MGA) zwischen der EU und Mexiko wird das seit dem Jahr 2000 geltende Regelwerk ersetzen und neue Möglichkeiten für Unternehmen, nachhaltige Entwicklung und Korruptionsbekämpfung schaffen. Das Parlament billigte das Abkommen mit folgenden Stimmen: MGA: 479 Ja‑Stimmen, 119 Nein‑Stimmen und 65 Enthaltungen Das Interimsabkommen (iTA), das die handelsrelevanten Aspekte des MGA abdeckt, die in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen (z. B. Zölle, Schutz von EU‑Innovationen und traditionellen Produkten sowie Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen in Mexiko), wurde ebenfalls angenommen: iTA: 474 Ja‑Stimmen, 131 Nein‑Stimmen und 60 Enthaltungen Durch das iTA können die aktualisierten Handelsregelungen früher in Kraft treten, ohne auf die vollständige Ratifizierung durch alle EU‑Mitgliedstaaten warten zu müssen. Das Interims‑Handelsabkommen läuft aus und wird durch das MGA ersetzt, sobald dieses vollständig in Kraft tritt. Niedrigere Zölle und Schutz von Agrar‑ und Lebensmittelexporten der EU In der Entschließung zum MGA, die mit 388 Ja‑Stimmen, 161 Nein‑Stimmen und 120 Enthaltungen angenommen wurde, weisen die Abgeordneten darauf hin, dass EU‑Exporte von Waren und Dienstleistungen idealerweise um bis zu 75 % steigen könnten und EU‑Unternehmen jährlich bis zu 100 Mio. EUR an Zöllen einsparen könnten. Das Abkommen würde nahezu alle verbleibenden Zölle beseitigen und damit Landwirten sowie Agrar‑ und Lebensmittelexporteuren in der EU zugutekommen. Derzeit betragen die mexikanischen Zölle auf Produkte wie Käse und Schweinefleisch bis zu 45 %. Das Parlament begrüßt, dass 568 geografische Angaben der EU in Mexiko geschützt werden, wodurch der Verkauf von Nachahmungen illegal wird und traditionelle europäische Erzeugnisse besser geschützt sind. Rechtsstaatlichkeit, demokratische Grundsätze und Menschenrechte Die Abgeordneten betonen, dass die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Mexiko wichtig ist, um die regelbasierte internationale Ordnung und den Multilateralismus zu verteidigen. Das MGA enthält ein verbindliches Bekenntnis zu demokratischen Grundsätzen, Rechtsstaatlichkeit und grundlegenden Menschenrechten. Es stärkt den institutionellen Dialog zum Schutz von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten. Darüber hinaus verbessert das Abkommen die Zusammenarbeit zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz, zur Förderung guter Regierungsführung und zur Erhöhung der Transparenz und sieht gemeinsame Maßnahmen gegen Korruption, Geldwäsche und organisierte Kriminalität vor. Öffentliches Auftragswesen Das Abkommen gewährt Unternehmen aus der EU beispiellosen Zugang zu den Beschaffungsmärkten in 14 mexikanischen Staaten und zu einem breiteren Spektrum öffentlicher Aufträge. Die Abgeordneten fordern weitere Anstrengungen, um den Zugang europäischer Unternehmen zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten in allen mexikanischen Bundesstaaten zu fördern, und begrüßen, dass öffentliche Auftraggeber während des gesamten Vergabeverfahrens ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen können. Pressekonferenz Im Anschluss an die Abstimmung hielten der Berichterstatter des AFET‑Ausschusses, Javi López (S&D, Spanien), und der Berichterstatter des INTA‑Ausschusses, Borja Giménez Larraz (EVP, Spanien), eine Pressekonferenz ab. Nächste Schritte Nach der Zustimmung des Parlaments liegt es nun am Rat, das multilaterale Abkommen förmlich abzuschließen. Das Abkommen muss anschließend von allen EU‑Mitgliedstaaten und Mexiko ratifiziert werden, bevor es vollständig in Kraft tritt. Der Rat kann auch das iTA abschließen, das am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Tag in Kraft tritt, an dem die EU und Mexiko einander den Abschluss ihrer internen Verfahren notifizieren. Hintergrund Mexiko ist der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika. Die EU ist Mexikos drittgrößter Handelspartner und nach den USA der zweitgrößte Exportmarkt. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Mexiko werden derzeit durch den Handelspfeiler des Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mexiko (das „Globalabkommen“) geregelt. Am 22. Mai 2026 unterzeichneten die EU und Mexiko das modernisierte Globalabkommen und das Interims‑Handelsabkommen.