Angesichts von Zweifeln an der Einhaltung der EU-Werte durch die Partei „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) stimmte das Parlament für die Einleitung eines Prüfverfahrens. Am Dienstag forderte das Parlament mit 414 Stimmen bei 224 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen die Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen auf zu prüfen, ob die Partei „Europa der souveränen Nationen“ (ESN) die in der Verordnung über die Finanzierung europäischer politischer Parteien und Stiftungen festgelegten Registrierungs- und Finanzierungsbedingungen erfüllt. Das Verfahren wurde eingeleitet, nachdem die unabhängige Behörde für europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen das Parlament, den Rat und die Kommission über Zweifel an der Einhaltung der EU-Werte durch die ESN-Partei informiert hatte. Die drei Institutionen haben zwei Monate Zeit, um zu entscheiden, ob sie einen Prüfungsantrag stellen wollen. Die Abstimmung im Parlament ist ein Verfahrensschritt und stellt keine Stellungnahme zum Sachverhalt dar. Nächste Schritte: Die unabhängige Behörde wird nun gemäß dem in Artikel 13 der Verordnung festgelegten Verfahren prüfen, ob die ESN-Partei zentrale Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte einhält (Voraussetzung für die Registrierung als europäische politische Partei). Die demokratische Kontrolle spielt in diesem Prozess eine zentrale Rolle: Beschlüsse zur Streichung einer Partei aus dem Register europäischer politischer Parteien können nur in Kraft treten, wenn weder das Parlament noch der Rat Einspruch erheben. Hintergrund: Obwohl es im Parlament eine gleichnamige Fraktion gibt (Europaabgeordnete, die sich zusammengeschlossen haben und gemeinsam abstimmen), unterscheidet sich die Fraktion rechtlich und funktional von der Partei ESN. Für diese gelten gesonderte EU-Vorschriften. Gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Vertrags über die Europäische Union sind europäische politische Parteien zentrale Instrumente, um ein politisches Bewusstsein zu schaffen und den Willen der Unionsbürgerinnen und -bürger zum Ausdruck zu bringen. Nun wird dieses Verfahren zum ersten Mal eingeleitet. Die überarbeitete EU-Verordnung über europäische politische Parteien und Stiftungen, die das Parlament im Oktober 2025 verabschiedete, verschärfte die Vorschriften in Bezug auf Transparenz, ausländische Einmischung und den Schutz europäischer Werte.