Das Europäische Parlament hat am Dienstag mit 646 zu 12 Stimmen und drei Enthaltungen die im Vermittlungsausschuss mit dem Rat vereinbarten Änderungen der Vorschriften über Fluggastrechte bestätigt, um Passagiere besser vor den Folgen von Reisebeeinträchtigungen wie Nichtbeförderung, Verspätungen oder Annullierungen zu schützen. Wahrung bestehender Rechte Die Abgeordneten stellten sicher, dass Fluggäste bei Annullierungen weiterhin ein Recht auf Kostenerstattung oder anderweitige Beförderung haben. Fluggäste behalten außerdem den Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist oder weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wurde, ebenso bei Nichtbeförderung. Die Höhe der Entschädigung bleibt unverändert und richtet sich nach der Flugdistanz: 250 EUR bei Flügen bis 1 500 km, 400 EUR bei Flügen innerhalb der EU über 1 500 km sowie bei sonstigen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km, 600 EUR bei allen längeren Flugreisen. Für die längsten Flugstrecken können Fluggesellschaften die Entschädigung um 50 % reduzieren, wenn den Fluggästen eine anderweitige Beförderung angeboten wurde oder sie ihr Ziel mit nicht mehr als vier Stunden Verspätung erreichen. Bei Ereignissen, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat, entfallen Ausgleichszahlungen; die neuen Regeln enthalten eine Liste solcher außergewöhnlicher Umstände, darunter: Naturkatastrophen, Krieg, widrige Wetterbedingungen, aggressives Verhalten von Fluggästen, Streiks von Flughafen-, Flugsicherungs- oder Bodenabfertigungsdienstleistern. In allen anderen Fällen bleiben die Luftfahrtunternehmen verpflichtet, festsitzende Fluggäste zu betreuen. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Erfrischungen alle zwei Stunden, nach drei Stunden eine Mahlzeit sowie, bei längeren Verspätungen, gegebenenfalls die Kostenübernahme für Unterbringung. Liegt die Störung außerhalb der Kontrolle des Luftfahrtunternehmens, kann die Bereitstellung der Unterkunft auf bis zu drei Nächte beschränkt werden. Vereinfachte Verfahren für Erstattungen und Entschädigungen Die Regeln sehen schnellere und unbürokratischere Erstattungen vor: Wenn Fluggäste eine Erstattung statt einer Umbuchung wählen, erhalten sie diese automatisch. Luftfahrtunternehmen müssen betroffenen Fluggästen innerhalb von vier Tagen nach Ende der Reise klare Anweisungen geben, wie ein Antrag auf Entschädigung gestellt werden kann; die Passagiere dürfen hierfür nicht zur Eröffnung eines Benutzerkontos oder zur Installation einer speziellen App verpflichtet werden. Fluggäste haben künftig neun Monate Zeit, um einen Entschädigungsantrag zu stellen. Die betreffende Fluggesellschaft hat dann 30 Tage Zeit, entweder die Ausgleichszahlung zu leisten oder außergewöhnliche Umstände geltend zu machen und die Entscheidung sowie das Beschwerdeverfahren zu erläutern. Erweiterte Rechte für Fluggäste Bei Hin- und Rückflugtickets dürfen Fluggäste den Rückflug auch antreten, wenn sie den Hinflug nicht genutzt haben, ohne dass dafür zusätzliche Gebühren verlangt werden. Fluggäste haben künftig außerdem das Recht, ohne Aufpreis einen persönlichen Gegenstand (z. B. eine kleine Tasche oder einen Rucksack) mit an Bord zu nehmen. Fluggesellschaften, Vermittler und Suchportale müssen den Flugpreis inklusive Handgepäck bereits zu Beginn des Buchungsvorgangs anzeigen, um die Preisvergleiche transparenter zu machen. Reisenden, die ohne Handgepäck fliegen möchten, können jedoch weiterhin günstigere Tarife angeboten werden. Zusätzlich dürfen Fluggesellschaften keine Gebühren mehr verlangen, um Rechtschreibfehler im Namen von Fluggästen zu korrigieren oder nach dem Einchecken eine gedruckte Bordkarte bereitzustellen. Fluggäste haben Anspruch auf eine digitale Bordkarte nach dem Einchecken, ohne dass sie diese gesondert beantragen oder ein Benutzerkonto anlegen müssen. Die Beförderung darf auch nicht verweigert werden, weil ein Passagier eine eigene gedruckte Version einer digital ausgestellten Bordkarte verwendet. Unterstützung schutzbedürftiger Fluggäste Wenn Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ihren Flug verpassen, weil Flughafenpersonal ihnen nicht rechtzeitig geholfen hat, müssen die Luftfahrtunternehmen Entschädigung, anderweitige Beförderung und Unterstützung anbieten. Familien mit Kindern wurden ebenfalls gestärkt: Kinder unter 14 Jahren und ihre erwachsene Begleitperson haben künftig Anspruch auf nebeneinanderliegende Sitzplätze ohne Aufpreis. Gleiches Recht gilt für Fluggäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität sowie für Schwangere. Zitate Virginijus Sinkevičius (Grüne/EFA, Litauen), stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Tourismus, kommentierte: „Wir haben gute Nachrichten für alle Flugreisende. Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt, dass Fluggäste ihre bisherigen Rechte behalten. Gleichzeitig gewährleisten wir nun einen besseren Schutz für Familien, Menschen mit eingeschränkter Mobilität und andere, die diesen am dringendsten benötigen.“ Der Berichterstatter Andrey Novakov (EVP, Bulgarien) sagte: „Die heutige Abstimmung ist ein Erfolg sowohl für die Fluggäste als auch für die europäische Luftfahrt. Nach mehr als 13 Jahren Stillstand haben wir nun endlich Unsicherheit durch klare Regeln ersetzt. Wenn Menschen mit dem Flugzeug reisen, bleiben ihre Rechte nicht am Boden zurück.“ Nächste Schritte Die im Vermittlungsausschuss erzielte vorläufige Einigung muss im Rahmen der dritten Lesung vom Parlament gebilligt und dann bis Anfang August 2026 vom Rat bestätigt werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU treten die aktualisierten Vorschriften 20 Tage später in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten und Unternehmen ein Jahr Zeit, um die Umsetzung vorzubereiten.