Am Donnerstag erteilte das Europäische Parlament seine endgültige Zustimmung zu neuen EU-Kreislaufwirtschaftsregeln, die den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs abdecken – von der Konzeption bis zur Behandlung am Lebensende. Die im Parlament und im Rat Ende 2025 erzielte Einigung wurde mit 437 Stimmen für, 112 dagegen und 20 Enthaltungen angenommen. Kreislaufgerechte Konstruktion und Nutzung recycelter Materialien Nach den neuen Regeln müssen alle Neufahrzeuge so konstruiert werden, dass möglichst viele Teile und Komponenten einfach entfernbar sind. Für Kunststoffe in jedem neuen Fahrzeugtyp gelten folgende Mindestanforderungen: Innerhalb von sechs Jahren: mindestens 15 % recycelter Kunststoff. Innerhalb von zehn Jahren: mindestens 25 % recycelter Kunststoff. Mindestens 20 % dieses recycelten Kunststoffs müssen aus Materialien stammen, die aus End-of-Life-Fahrzeugen (ELVs) oder gebrauchten Teilen zurückgewonnen wurden (sogenannter „closed loop“). Auf Grundlage von Durchführbarkeitsstudien kann die Kommission künftig auch Ziele für andere Materialien festlegen, etwa für recycelten Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe. Übertragung des Eigentums an Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der EU Beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs müssen Unternehmen (im Gegensatz zu Privatpersonen) künftig nachweisen, dass das Fahrzeug kein ELV ist oder alternativ eine gültige Verkehrsbescheinigung vorlegen. Um Bürger nicht unnötig zu belasten, benötigen Private nur dann eines dieser beiden Dokumente, wenn das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert ist oder der Verkauf ausschließlich über eine Online-Plattform abgewickelt wird. Strengere Maßnahmen für das Ende-des-Lebens-Management Drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regeln wird für Hersteller die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt: Sie müssen künftig die Kosten für Sammlung und Behandlung von Fahrzeugen übernehmen, die irgendwo in der EU ihr Lebensende erreicht haben. Verschärfte Exportregeln für Gebrauchtfahrzeuge Um das Problem der „fehlenden Fahrzeuge“ anzugehen und illegale Behandlung und Verschrottung zu verhindern, verbietet das Gesetz den Export von als nicht verkehrssicher deklarierten Fahrzeugen. Diese Regel tritt fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung in Kraft. Zitat der Co-Berichterstatter Die Co-Berichterstatter Jens Gieseke (EPP, DE) vom Umweltausschuss und Paulius Saudargas (EPP, LT) vom Binnenmarktausschuss erklärten: „Wir unternehmen wichtige Schritte, um den Übergang des Automobilsektors zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen. Wir verbessern die Ressourcensicherheit, schützen die Umwelt und gewährleisten Nachhaltigkeit. Um den Sektor nicht zu überfordern, sehen die neuen Regeln realistische Ziele, weniger Bürokratie und faireren Wettbewerb vor.“ Nächste Schritte Nach dem grünen Licht des Parlaments muss die neue Verordnung noch formell vom Rat genehmigt werden, bevor sie in Kraft tritt und 24 Monate später angewendet wird. Hintergrund Am 13. Juli 2023 schlug die Kommission eine neue Verordnung zu Kreislaufanforderungen für die Fahrzeugkonstruktion und zur verbesserten Behandlung von End-of-Life-Fahrzeugen vor, in Einklang mit den Zielen des European Green Deal und dem Circular Economy Action Plan. Im Jahr 2023 wurden in der EU 14,8 Millionen Kraftfahrzeuge hergestellt, während 12,4 Millionen Fahrzeuge neu zugelassen wurden. Es gibt 285,6 Millionen Kraftfahrzeuge auf den Straßen der EU und jedes Jahr erreichen etwa 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihres Lebenszyklus.