Am Donnerstag gab das Europäische Parlament grünes Licht für neue EU-Vorschriften zur kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen und zur Entsorgung von Altfahrzeugen. Die Einigung, die Parlament und Rat Ende 2025 erzielt hatten, wurde mit 437 Stimmen bei 112 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen angenommen. Nachhaltiges Design und Verwendung von recycelten Materialien Gemäß den neuen Vorschriften müssen alle Neufahrzeuge so konstruiert sein, dass möglichst viele Teile und Komponenten leicht ausgebaut werden können. Für die in jedem neuen Fahrzeugtyp verwendeten Kunststoffe gelten verbindliche Vorgaben: Innerhalb von sechs Jahren müssen mindestens 15 % der verwendeten Kunststoffe aus recyceltem Kunststoff bestehen. Innerhalb von zehn Jahren steigt diese Vorgabe auf mindestens 25 %. Mindestens 20 % dieses recycelten Kunststoffs müssen aus Materialien stammen, die aus Altfahrzeugen und gebrauchten Autoteilen gewonnen wurden, um einen geschlossenen Kreislauf zu fördern. Nach einer Prüfung auf der Basis von Studien kann die Europäische Kommission künftig auch Zielvorgaben für andere Materialien einführen, darunter beispielsweise recycelter Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe. Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen Beim Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs müssen Unternehmen (im Gegensatz zu Privatpersonen) sicherstellen, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt oder alternativ über eine gültige Verkehrstauglichkeitsbescheinigung verfügt. Um unnötige Belastungen für Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, benötigen Transaktionen zwischen Privatpersonen nur dann eines dieser beiden Dokumente, wenn: das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden deklariert ist, oder der Verkauf über eine Online-Plattform abgeschlossen wird. Strengere Maßnahmen für das Lebensende von Fahrzeugen Drei Jahre nach Inkrafttreten dieser neuen Vorschriften wird die erweiterte Herstellerverantwortung eingeführt, das heißt Hersteller müssen die Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Altfahrzeugen innerhalb der EU tragen. Verschärfung der Exportbestimmungen für Gebrauchtfahrzeuge Um das Problem verschwundener Fahrzeuge sowie deren illegale Entsorgung und Demontage zu verhindern, verbietet das Gesetz die Ausfuhr von Fahrzeugen, die als nicht verkehrstauglich erklärt wurden. Dieses Ausfuhrverbot tritt fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung in Kraft. Zitat Die Berichterstatter Jens Gieseke (EVP, Deutschland) und Paulius Saudargas (EVP, Litauen) erklärten: „Wir ergreifen wichtige Maßnahmen, um den Übergang der Automobilbranche zur Kreislaufwirtschaft voranzutreiben. Wir fördern die Ressourcensicherheit, schützen die Umwelt und sorgen für Nachhaltigkeit. Um eine Überlastung der Branche zu vermeiden, beinhalten die neuen Vorschriften realistische Ziele, weniger Bürokratie und faireren Wettbewerb.“ Nächste Schritte Nachdem das Parlament zugestimmt hat, muss die neue Verordnung noch vom Rat angenommen werden. Sie tritt 24 Monate nach Inkrafttreten in Kraft. Hintergrund Am 13. Juli 2023 schlug die Europäische Kommission eine neue Verordnung über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen vor. Die Initiative steht im Einklang mit den Zielen des Europäischen Grünen Deals und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft. Im Jahr 2023 wurden in der EU 14,8 Millionen Kraftfahrzeuge hergestellt, 12,4 Millionen Fahrzeuge wurden zugelassen. Auf den Straßen der EU sind 285,6 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs, und jedes Jahr erreichen rund 6,5 Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer.