Am Dienstag hat das Europäische Parlament mit 560 Ja‑Stimmen, 75 Nein‑Stimmen und 25 Enthaltungen neue Vorschriften gebilligt, die die Position der Landwirtinnen und Landwirte stärken und ihre Einkommen besser stabilisieren sollen. Die verabschiedeten Regelungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass die Endpreise von Lebensmitteln die tatsächlichen Kosten besser widerspiegeln und sich unmittelbar auf die Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte auswirken. Zu den Kernelementen gehören: Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Festlegung und Online‑Veröffentlichung von Referenzwerten für vertragliche Vereinbarungen. Stärkung der Rolle von Erzeugerorganisationen bei der Marktorganisation und bei Tarifverhandlungen, einschließlich der Erlaubnis für Erzeugerorganisationen, direkt mit Abnehmern zu verhandeln. Vorschriften, die verhindern, dass Abnehmerinnen und Abnehmer einzelne Erzeugerinnen und Erzeuger direkt kontaktieren, um die Verhandlungsposition der Produzenten zu schützen. Transparente Kennzeichnung und Vermarktung: Die neuen Vorschriften präzisieren die Verwendung der Begriffe „fair“ und „gerecht“ im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und legen Kriterien fest, unter denen eine solche Kennzeichnung zulässig ist, beispielsweise wenn ein Erzeugnis zur Entwicklung ländlicher Gemeinden oder zur Förderung von Bauernverbänden beiträgt. Definition von Fleisch: Der Text führt eine klare Definition von Fleisch als „genießbare Teile von Tieren“ ein und enthält eine Liste von Begriffen, die ausschließlich Fleischprodukten vorbehalten sind und nicht für Produkte verwendet werden dürfen, die kein Fleisch enthalten – darunter auch im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte. Begriffe, die für Fleisch vorbehalten sind, umfassen unter anderem: Rindfleisch, Kalbfleisch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch Hühner-, Hähnchen- bzw. Hühnchenfleisch, Puten- bzw. Truthahnfleisch Entenfleisch, Gänsefleisch, Lammfleisch, Hammelfleisch, Schaffleisch, Ziegenfleisch Unterschenkel/Unterkeule, Filet, Roastbeef, Bauchlappen Kotelettstrang, Rippen/Rippchen, Schulter, Hesse/Eisbein Kotelett, Flügel, Brust, Oberschenkel, Bruststück Hochrippe/Ribeye, T‑Bone‑Steak, Hüfte, Speck, Steak, Leber Ziel dieser Festlegungen ist es, die Transparenz im Binnenmarkt zu erhöhen und den Verbrauchern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen sowie unlauteren Wettbewerb gegenüber traditionellen tierischen Erzeugnissen zu verhindern. Besserer Schutz für den Milchsektor: Die Verordnung sieht neue Maßnahmen vor, darunter verbindliche schriftliche Verträge, um die Einkommen der Milcherzeuger angesichts schwieriger Marktbedingungen zu stützen. Diese Verträge sollen Ausnahmeregelungen für Preisindikatoren sowie Anpassungsklauseln enthalten. Die Berichterstatterin Céline Imart (EVP, FR) erklärte: „Die heute verabschiedete Verordnung bedeutet einen großen Erfolg für unsere Landwirte. Nicht nur ihre Marktposition, sondern auch Rechtsschutz und kulturelles Erbe werden gestärkt. Verträge garantieren ihnen nun einen fairen Platz in der Lieferkette, während ein obligatorischer Schlichtungsmechanismus ihr Einkommen bei Streitigkeiten mit Abnehmern schützt. Darüber hinaus ermöglicht eine neue kartellrechtliche Ausnahmeregelung Erzeugerorganisationen, sich frei zu organisieren und erhebliche Marktmacht zu erlangen. Das Abkommen stellt auch einen unbestreitbaren Erfolg für die traditionelle Tierhaltung dar. Begriffe wie ‚Steak‘ und ‚Leber‘ sind nun strikt für tierische Erzeugnisse vorbehalten, um unlauteren Wettbewerb zu verhindern und einzigartiges landwirtschaftliches Know‑how zu würdigen. Schließlich wird ausdrücklich verboten, dass in Laboren gezüchtete oder zellbasierte Produkte die Bezeichnung ‚Fleisch‘ verwenden, was einen entscheidenden Schritt zur Bewahrung unserer landwirtschaftlichen und kulinarischen Kultur darstellt.'" Nächste Schritte: Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat gebilligt werden, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können. Hintergrund: Die Kommission legte im Dezember 2024 einen Vorschlag zur Änderung einiger Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) vor. Ziel des Vorschlags ist es, die bestehenden Bestimmungen über Verträge mit Landwirtinnen und Landwirten zu verbessern, die Verhandlungsposition von Erzeugerorganisationen zu stärken, ihre Anerkennung zu vereinfachen und einen Anreizrahmen für freiwillige Regelungen und Initiativen zur sozialen Nachhaltigkeit zugunsten der Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen.