Die Vereinfachungsmaßnahmen zielen darauf ab, Unternehmen bei der Einhaltung des KI-Gesetzes zu unterstützen, wobei die zentralen Bestimmungen und der risikobasierte Ansatz des Gesetzes erhalten bleiben. Das Europäische Parlament hat der Änderung bestimmter Vorschriften im Rahmen des digitalen Omnibuspakets endgültig zugestimmt. Die Abstimmung fiel mit 423 Ja‑Stimmen, 57 Gegenstimmen und 174 Enthaltungen aus. Neue Fristen Die Gesetzgebung verschiebt die Anwendung bestimmter Teile des KI‑Gesetzes, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Standards und Unterstützungsmaßnahmen vorhanden sind. Verpflichtungen für hochrisikoreiche KI‑Systeme gelten nun: ab 2. Dezember 2027 für eigenständige hochrisikoreiche KI‑Systeme; ab 2. August 2028 für KI‑Systeme, die als Sicherheitskomponenten eingebettet sind und unter bestehende sektorale EU‑Vorschriften zu Sicherheit und Marktüberwachung fallen. Die Pflicht zur Kennzeichnung von KI‑generierten Inhalten durch Wasserzeichen in maschinenlesbarer Form wird bis zum 2. Dezember 2026 verschoben, um mehr Transparenz bei KI‑Erzeugnissen zu schaffen. Verbot von „Nudifier“-Apps Das Gesetz verbietet KI‑Systeme, die kinderpornografisches Material erzeugen, oder die Bilder, Videos und Audioaufnahmen erzeugen, welche die intimen Körperteile oder sexuelle Handlungen einer identifizierbaren Person ohne deren Einwilligung darstellen. Anbieter dürfen diese Systeme nicht auf dem EU‑Markt bereitstellen, es sei denn, sie verfügen über angemessene technische Schutzmaßnahmen, die die Erstellung solchen Materials verhindern. Das Verbot gilt auch für Betreiber, die solche Systeme zu diesem Zweck einsetzen. Unternehmen haben bis zum 2. Dezember 2026, um ihre Systeme entsprechend anzupassen. Reduzierung von Überschneidungen und Zentralisierung der Durchsetzung Weitere Änderungen am KI‑Gesetz umfassen unter anderem: Die Aufhebung sich überschneidender Anforderungen für KI in Maschinenprodukten durch Klarstellung, dass diese Produkte primär den sektoralen Sicherheitsvorschriften genügen müssen, wobei ein gleichwertiges Gesundheits‑ und Sicherheitsniveau gewährleistet bleibt. Eine klarere Definition dessen, was eine „Sicherheitskomponente“ ist, sodass Produkte mit KI‑Funktionen, die lediglich beim Anwender unterstützen oder die Leistung optimieren, nicht automatisch hochrisikorechtliche Pflichten tragen, wenn deren Ausfall keine Gesundheits‑ oder Sicherheitsrisiken darstellt. Die Möglichkeit, personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern dies strikt erforderlich ist, um Bias zu erkennen und zu korrigieren, mit geeigneten Schutzmaßnahmen — sowohl in hochrisikoreichen als auch in nicht hochrisikoreichen Systemen. Die Ausweitung von Ausnahmen für KMU auf kleine mittelständische Unternehmen (SMCs), um deren Wachstum zu unterstützen. Eine gezieltere und gestraffte Durchsetzung bestimmter general‑purpose AI-Systeme durch das EU‑KI‑Amt. Zitate Arba Kokalari (Koinhaber-Berichterstatterin, IMCO, EPP, Schweden) sagte: „An alle Unternehmerinnen und Unternehmer und Ingenieurinnen und Ingenieure da draußen: Wir drücken die Pausetaste beim KI‑Gesetz und reduzieren Bürokratie. Es muss einfacher sein, die Tech‑Unternehmen der Zukunft in Europa aufzubauen und in Europa zu bleiben, damit wir ein KI‑Kontinent werden. Tut das, und wir können unseren Wohlstand, unsere Sicherheit und unsere Zukunft sichern. Wir beseitigen auch Doppelregeln für Maschinenprodukte und reduzieren Berichtspflichten, um Unternehmen zu helfen. Wir verbieten außerdem KI‑Systeme, die kinderpornografisches Material erzeugen.“ Michael McNamara (Koinhaber-Berichterstatter, LIBE, Renew, Irland) sagte: „Dieses Omnibus diente dazu, Rechtssicherheit zu schaffen, indem bestimmte Fristen verlängert wurden, während die Architektur des KI‑Gesetzes erhalten und wo möglich Schutzmaßnahmen gestärkt wurden. Wir einigten uns auf eine begrenzte Änderung bei Maschinenprodukten, mit klaren Schutzvorkehrungen, und erstritten ein ausdrückliches Verbot von KI‑Nudifizierungs‑Apps. Sie treffen reale Menschen, überwiegend Frauen, mit dem Ziel, sie zu demütigen, erniedrigen und zu objektivieren. Ich bin stolz, dass dieses Parlament für das Verbot gekämpft hat, das noch vor Jahresende in Kraft treten wird.“ Nächste Schritte Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es noch formell vom Rat angenommen werden. Die meisten Bestimmungen des KI‑Gesetzes sollen am 2. August 2026 in Kraft treten. Pressekonferenz Die Koinhaber‑Berichterstatter Arba Kokalari (EPP, Schweden) und Michael McNamara (Renew, Irland) werden am Mittwoch um 10:00 CEST eine Pressekonferenz abhalten. Hintergrund Die heute verabschiedete Gesetzgebung ist Teil des siebten Omnibuspakets zur Vereinfachung, das die Europäische Kommission am 19. November 2025 im Rahmen des „digitalen Omnibus“ vorgeschlagen hat. Das Parlament arbeitet derzeit an zwei weiteren Vorschlägen: einer Änderung der Daten‑ und Datenschutzvorschriften und einer weiteren zur Einführung europäischer Geschäftswallets.