Die Maßnahmen sollen Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften erleichtern, wobei die wesentlichen Bestimmungen des KI-Gesetzes und der risikobasierte Ansatz bestehen bleiben.Das Europäische Parlament hat heute die Änderung bestimmter Vorschriften im Rahmen des EU-Gesetzes über künstliche Intelligenz als Teil des sog. „digitalen Omnibuspakets“ endgültig gebilligt. 423 Abgeordnete stimmten dafür, 57 dagegen, 174 enthielten sich.Neue FristenDas Gesetz verschiebt die Anwendung bestimmter Teile des KI-Gesetzes, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Standards und Unterstützungsmaßnahmen vorhanden sind. Die Verpflichtungen für KI-Systeme mit hohem Risiko gelten:ab dem 2. Dezember 2027 für eigenständige Hochrisiko-KI-Systeme;ab dem 2. August 2028 für KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten eingebettet sind und unter sektorale EU-Rechtsvorschriften über Sicherheit und Marktüberwachung fallen.Die Anwendung von Wasserzeichen zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten wird bis zum 2. Dezember 2026 verschoben. Zu diesem Zeitpunkt müssen KI-generierte Inhalte maschinenlesbar gekennzeichnet werden, um eine höhere Transparenz zu gewährleisten.Verbot von „Nudifier-Apps“Das Gesetz verbietet KI-Systeme, die Material über sexuellen Kindesmissbrauch generieren oder Bilder, Videos und Tonaufnahmen erstellen, die intime Bereiche einer identifizierbaren Person oder sexuell eindeutige Handlungen ohne deren Einwilligung zeigen. Anbieter dürfen diese Systeme nicht auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, es sei denn, sie sind mit angemessenen technischen Schutzvorkehrungen ausgestattet, um die Erstellung solchen Materials zu verhindern. Das Verbot gilt auch für Betreiber, die diese Systeme zu diesem Zweck nutzen. Unternehmen haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, ihre Systeme anzupassen.Überschneidungen verringern und Durchsetzung zentralisierenWeitere Änderungen des KI-Gesetzes sind:die Beseitigung sich überschneidender Anforderungen an KI in Maschinenprodukten durch die Klarstellung, dass diese lediglich den branchenspezifischen Sicherheitsvorschriften entsprechen müssen, wobei ein gleichwertiges Gesundheits- und Sicherheitsniveau gewährleistet sein muss;eine klarere Definition dessen, was als „Sicherheitskomponente“ gilt, was bedeutet, dass Produkte mit KI-Funktionen, die lediglich den Benutzer unterstützen oder die Leistung optimieren, nicht automatisch den Verpflichtungen für Hochrisikosysteme unterliegen, sofern ihr Ausfall oder ihre Fehlfunktion keine Gesundheits- oder Sicherheitsrisiken mit sich bringt;die Möglichkeit, personenbezogene Daten zu verarbeiten, sofern diese zur Erkennung und Korrektur von Verzerrungen unbedingt erforderlich sind, wobei sowohl bei KI-Systemen mit hohem Risiko als auch bei solchen ohne hohes Risiko angemessene Schutzvorkehrungen zu treffen sind;die Ausweitung von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften für kleine und mittlere Unternehmen auf kleine Midcap-Unternehmen, um ihr Wachstum zu fördern;Straffung der Durchsetzung bestimmter KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck innerhalb des europäischen KI-Büros.ZitateDer Ko-Berichterstatter für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Arba Kokalari (EVP, Schweden), erklärte: „An alle Unternehmer und Ingenieure: Wir drücken die Pause-Taste beim KI-Gesetz und bauen Bürokratie ab. Es muss einfacher werden, die Technologieunternehmen der Zukunft in Europa aufzubauen – und zwar solche, die in Europa bleiben wollen –, damit wir zu einem KI-Kontinent werden können. Auf diese Weise können wir unseren Wohlstand, unsere Sicherheit und unsere Zukunft sichern. Wir beseitigen außerdem doppelte Vorschriften für Maschinenprodukte und reduzieren die Meldepflichten, um Unternehmen zu unterstützen. Außerdem verbieten wir KI-Systeme, die ohne Einwilligung Material über sexuellen Kindesmissbrauch generieren.“Der Ko-Berichterstatter für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, Michael McNamara (Renew, Irland), erklärte: „Bei diesem Gesetz ging es darum, Rechtssicherheit zu schaffen, indem bestimmte Fristen verlängert wurden, während gleichzeitig die Struktur des KI-Gesetzes beibehalten und Schutz wo immer möglich verstärkt wurde. Wir haben uns auf eine begrenzte Änderung bei Maschinenprodukten mit klaren Schutzvorkehrungen geeinigt und ein vollständiges Verbot von „Nudifier-Apps“ durchgesetzt. Diese Apps wirken sich auf reale Menschen aus, überwiegend auf Frauen, mit dem Ziel, sie zu demütigen, zu erniedrigen und zu Objekten zu machen. Ich bin stolz darauf, dass dieses Parlament für das Verbot gekämpft hat, das noch vor Ende dieses Jahres in Kraft treten wird.“Nächste SchritteBevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss es auch noch vom Rat förmlich angenommen werden. Die meisten Bestimmungen des KI-Gesetzes gelten ab dem 2. August 2026.PressekonferenzDie Berichterstatterin Arba Kokalari (EVP, Schweden) und der Berichterstatter Michael McNamara (Renew, Irland) werden am Mittwoch um 10.00 Uhr eine Pressekonferenz abhalten.HintergrundDie heute angenommenen Rechtsvorschriften sind Teil des siebten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung, das die Europäische Kommission am 19. November 2025 vorgeschlagen hat („digitaler Omnibus“). Das Parlament arbeitet derzeit an zwei weiteren Vorschlägen, einem zur Änderung der Datennutzungs- und Datenschutzgesetze und einem weiteren zur Einrichtung des „European Business Wallet“.