Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften verabschiedet, um die Unterstützungs- und Schutzmaßnahmen für Opfer von Straftaten sowie deren Rechte in Strafverfahren zu stärken. Am Donnerstag stimmten die Abgeordneten mit 440 Ja‑Stimmen, 49 Nein‑Stimmen und 84 Enthaltungen für die Modernisierung des Rechtsrahmens für Opfer von Straftaten. Zu den zentralen Verbesserungen gehören: Stärkung der Rechte der Opfer während des Strafverfahrens, einschließlich eines neuen Rechts auf Privatsphäre und der Nichtweitergabe personenbezogener Daten eines Opfers an den Täter. Prozesskostenhilfe für Verfahren für Opfer mit unzureichenden finanziellen Mitteln und eine beschleunigte Auszahlung von Entschädigungen. Einrichtung von Hotlines, die Informationen, Unterstützung und Weitervermittlung an zuständige Stellen bieten und online, über Apps sowie über die EU‑weite Telefonnummer 116 006 erreichbar sind. Möglichkeit, Straftaten online anzuzeigen und Sicherstellung, dass auch Personen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit – etwa Nicht‑EU‑Bürger in Migranteneinrichtungen oder Personen in stationären Pflegeeinrichtungen – Anzeige erstatten können. Die Anzeige durch Dritte, beispielsweise über zivilgesellschaftliche Organisationen, soll erleichtert werden. Unterstützungsangebote für Opfer mit besonderen Bedürfnissen sowie spezifische Unterstützung und Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen für Opfer sexueller Gewalt, darunter Notfallverhütung ("Pille danach"), Postexpositionsprophylaxe, Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen (im Einklang mit dem nationalen Recht). Gewährleistung höchster Standards beim Schutz und der Unterstützung von Kindern durch einen kindgerechten Ansatz und durch verschiedene Dienstleistungen (z. B. ärztliche Untersuchung, psychologische Betreuung, Videoaufzeichnung von Zeugenaussagen, administrative Unterstützung), die nach Möglichkeit in denselben Räumlichkeiten angeboten werden sollen. Zitate Lucia Ľubica Jarošová (Lucia Yar) (Renew, Slowakei), Co‑Berichterstatterin im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, erklärte: „Diese Richtlinie bringt echte Fortschritte für Betroffene, einschließlich der am stärksten gefährdeten Personengruppen wie Opfer von Gewalt und Kinder. Wir haben einen veralteten Rechtsrahmen in moderne Rechtsvorschriften umgewandelt, die Rechte der Opfer gestärkt, den Schutz verbessert und wesentliche Lücken beim Zugang zu Unterstützung geschlossen. In einer Zeit, in der einige Mitgliedstaaten den Schutz schwächen und Gesetze zugunsten von Tätern ändern, steht das Europäische Parlament fest hinter allen Opfern. Unsere Botschaft ist klar: Die Rechte der Opfer stehen im Mittelpunkt der Justiz.“ Javier Zarzalejos (EVP, Spanien), Co‑Berichterstatter im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, sagte: „Jedes Jahr werden rund 70 Millionen Menschen in der gesamten Europäischen Union Opfer von Straftaten. Mit dieser Reform machen wir einen großen Schritt nach vorn, um sicherzustellen, dass Opfer in ganz Europa stärkeren Schutz, bessere Unterstützung sowie gleiche Rechte erhalten. Dies gilt auch für das digitale Umfeld und für Fälle, in denen besonders schutzbedürftige Opfer betroffen sind, wie beispielsweise Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch im Internet geworden sind.“ Lina Gálvez (S&D, Spanien), Vorsitzende des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, fügte hinzu: „Wir begrüßen dieses historische Gesetz. Es ermöglicht Opfern sexueller Gewalt bessere Aufklärung und garantiert sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung. Dazu zählen auch Schwangerschaftsabbrüche, im Einklang mit nationalem Recht. Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, können schwanger werden, eine Situation, die Männer nie betreffen wird. Unter diesen Umständen müssen wir es Frauen ermöglichen, eine freie Entscheidung zu treffen; alles andere wäre eine eindeutige Diskriminierung.“ Nächste Schritte Der Entwurf muss nun vom Rat formell gebilligt werden. Vor dem Inkrafttreten wird die Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.