Das Europäische Parlament hat eine neue Verordnung gebilligt, die die seit 2018 geltenden Schutzmaßnahmen für den Stahlsektor ersetzt, welche am 30. Juni 2026 auslaufen würden. Ziel ist es, die EU-Stahlindustrie vor den negativen Folgen eines weltweiten Stahlüberschusses zu schützen. Die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung umfassen: Reduzierte zollfreie Einfuhrkontingente: Die zollfreien Einfuhrmengen werden auf 18,3 Mio. Tonnen pro Jahr begrenzt, was einer Reduzierung von 47 % gegenüber den Stahlquoten von 2024 entspricht. Erhöhter Zollsatz für Einfuhren über der Quote: Auf Einfuhren, die über die Quote hinausgehen, sowie auf Stahlwaren, die nicht unter die Quote fallen, wird ein Zollsatz von 50 % erhoben (anstelle des derzeitigen Satzes von 25 %). Berücksichtigung der Ukraine: Die besondere Situation der Ukraine als Beitrittskandidat mit sicherheitspolitischen Belangen soll bei der Zuteilung der Länderquoten berücksichtigt werden. Die Verordnung zielt darauf ab, die EU-Stahlindustrie dabei zu unterstützen, den handelsbedingten negativen Auswirkungen der weltweiten Überproduktion auf dem Stahlmarkt entgegenzuwirken, sobald die derzeitigen Schutzmaßnahmen am 30. Juni 2026 auslaufen. Verbesserte Rückverfolgbarkeit: Es wird eine sogenannte „Melt-and-Pour“-Regel eingeführt, wonach der Ursprungsort von Stahl dort bestimmt wird, wo er zuerst geschmolzen und gegossen wurde. Diese Regelung soll die Rückverfolgbarkeit stärken und verhindern, dass die Regeln umgangen werden, indem nur ein kleiner Teil des Stahls in Drittländern weiterverarbeitet wird. Die Kommission muss bei der Zuteilung der jährlichen Kontingente die Herkunft des Stahls berücksichtigen. Das Europäische Parlament nahm die neue Verordnung mit 606 Stimmen an; es gab 16 Gegenstimmen und 39 Enthaltungen. Die Berichterstatterin Karin Karlsbro (Renew, SE) sagte: "Europa braucht eine starke und wettbewerbsfähige Stahlindustrie, die auf Handel, Innovation und fairem Wettbewerb basiert. Die Bekämpfung der negativen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den Handel ist unerlässlich." Nächste Schritte: Die Verordnung muss nun noch formell vom Rat angenommen werden. Sie soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten. Hintergrund: Die seit 2018 im Rahmen des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO) über Schutzmaßnahmen geltenden weltweiten Maßnahmen für Stahl laufen am 30. Juni 2026 aus. Die Stahlindustrie der EU ist von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaft der EU und von strategischer Bedeutung für die Verteidigungsfähigkeit der Union, wie im Aktionsplan der Kommission für Stahl und Metalle (SMAP) dargelegt. Der Sektor stand in den vergangenen Jahren vor erheblichen handelsbezogenen Herausforderungen, darunter anhaltender Importdruck hinsichtlich Menge und Preisen infolge globaler Überkapazitäten; seit 2008 gingen zudem rund 100.000 Arbeitsplätze verloren.