Am Dienstag hat das Europäische Parlament dem mit den Mitgliedstaaten vereinbarten Text über die verpflichtende Überprüfung ausländischer Investitionen zugestimmt. Die Abstimmung ergab 508 Ja‑Stimmen, 64 Nein‑Stimmen und 90 Enthaltungen. Ziel der neuen Vorschriften ist es, potenzielle Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in der EU zu erkennen und zu minimieren, während der Markt für ausländisches Kapital weiterhin offen bleibt. Die Verordnung sieht konkret vor, dass ausländische Direktinvestitionen in besonders sensible Bereiche künftig einer verpflichtenden Prüfung unterliegen. Zu den betroffenen Sektoren gehören unter anderem: Verteidigung Halbleiter Künstliche Intelligenz Kritische Rohstoffe Finanzdienstleistungen Die Verfahren für nationale Prüfmechanismen werden gestrafft, um die Komplexität zu verringern und die EU als Investitionsstandort attraktiver zu machen. Zudem wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Überprüfungsbehörden und der Europäischen Kommission verbessert, was die Koordinierung und das gemeinsame Vorgehen bei grenzüberschreitenden Sicherheitsrisiken erleichtert. Neu ist auch, dass künftig Transaktionen innerhalb der EU erfasst werden, bei denen der endgültige Eigentümer Personen oder Einrichtungen aus einem Nicht‑EU‑Staat ist. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass auf EU‑Ebene weitere Maßnahmen erforderlich sind, um wirtschaftliche Sicherheitsrisiken zu minimieren, die sich aus ausländischen Investitionen ergeben. Die Kommission hat sich verpflichtet, die Bedingungen für ausländische Investitionen in bestimmten strategischen Sektoren zu prüfen und hat zu diesem Zweck am 4. März 2026 den Gesetzesvorschlag zum sogenannten Industrial Accelerator Act vorgelegt. Der Berichterstatter des Parlaments, Raphaël Glucksmann (S&D, FR), erklärte dazu: «Wir schließen heute ein Kapitel europäischer Naivität ab, schlagen ein neues auf und lassen die vorsätzliche Blindheit der Mitgliedstaaten hinter uns, die es ausländischen Akteuren ermöglicht hat, die Kontrolle über sensible Bereiche unserer Wirtschaft zu übernehmen. Doch unsere Arbeit im Bereich der ausländischen Investitionen ist noch nicht abgeschlossen – der Kampf um Europas Unabhängigkeit und Souveränität geht weiter, nun mit dem vorgeschlagenen ‚Industrial Accelerator Act‘.» Hintergrund: Die seit dem 11. Oktober 2020 geltende Verordnung zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen wurde nach einer Funktionsbewertung überarbeitet. Insbesondere die COVID‑19‑Pandemie, der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und andere geopolitische Spannungen haben die Bedeutung der Erkennung und Abwehr von Risiken für kritische Vermögenswerte in der EU verdeutlicht. Nächste Schritte: Die neue Verordnung muss nun noch formell vom Rat gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann. Nach Inkrafttreten wird sie frühestens nach einer Umsetzungsfrist von 18 Monaten angewendet. Für Österreich bedeutet die Regelung eine stärkere Absicherung sensibler nationaler Technologien und Infrastrukturen, mehr Rechtssicherheit bei Investitionsprüfungen sowie verbesserte Koordination mit anderen Mitgliedstaaten und der Kommission, was sowohl die nationale Sicherheit als auch die Planbarkeit für heimische Unternehmen stärken kann.