Die Abgeordneten fordern die konsequente Durchsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften, eine harmonisierte Definition von Cybermobbing und eine erhöhte Verantwortung der Plattformen, um den Schutz von Opfern zu verbessern. In einer am Donnerstag per Handzeichen angenommenen Entschließung fordert das Plenum wirksame und abschreckende Sanktionen für Cybermobbing-Delikte, die Meldung von Vorfällen für Betroffene zu vereinfachen und auf EU-Ebene bestehende rechtliche Lücken zu schließen, um das volle Ausmaß und die Schwere des Problems anzuerkennen. Strafrechtliche Maßnahmen Die Abgeordneten zeigen sich besorgt über das zunehmende Ausmaß von Cybermobbing sowie bild- oder videobasierter Missbräuche im Internet und vermuten, dass die derzeitigen Maßnahmen nicht ausreichen. Sie fordern die Kommission auf, zu prüfen, ob eine harmonisierte Definition von Cybermobbing auf EU-Ebene notwendig ist und ob dieses Verhalten als grenzüberschreitendes EU-Delikt anerkannt werden sollte. Als weitere Option schlagen die Abgeordneten vor, Hasskriminalität in die Liste der EU-Delikte aufzunehmen, da dies auch die schwerwiegendsten Fälle abdecken würde. Das Parlament äußert Enttäuschung über das Fehlen eines rechtlichen Rahmens zur Erkennung von kinderpornografischem Material (CSAM) online und fordert die Kommission auf, zügig zu handeln, damit digitale Plattformen freiwillige Meldeverfahren einführen. Die Abgeordneten betonen, dass Plattformen Verpflichtungen haben, einen sicheren digitalen Raum für Kinder zu gewährleisten. Verantwortung der Plattformen und Durchsetzung der DSA Die Abgeordneten unterstreichen die Notwendigkeit, Online-Plattformen in der Prävention und Bekämpfung von Cybermobbing zur Verantwortung zu ziehen, und warnen vor Geschäftsmodellen, die die Verbreitung von hasserfüllten Inhalten begünstigen, insbesondere gegenüber Minderjährigen, Frauen und der LGBTIQ+-Gemeinschaft. Sie kritisieren außerdem hyper-personalisierte Empfehlungsalgorithmen, die Hassrede verstärken und weniger polarisierende Inhalte herabstufen. Das Parlament fordert eine strengere Durchsetzung von Artikel 28 der Digital Services Act (DSA) zum Schutz Minderjähriger, drängt die Kommission, anhängige Fälle abzuschließen, und lehnt jegliche Versuche ab, das Gesetz erneut zu öffnen. Die Abgeordneten zeigen sich besorgt über den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz für Missbrauch (z. B. die Erzeugung von Deepfakes und nicht einvernehmlichen intimen Inhalten) und fordern die Anbieter auf, die Pflichten aus dem AI Act bezüglich Kennzeichnung einzuhalten. Sie bekräftigen zudem die Notwendigkeit eines Verbots sogenannter „Nudifier-Apps“, das derzeit zwischen den Co‑Gesetzgebern verhandelt wird. Unterstützung für Opfer Der Text erinnert an die Notwendigkeit, den Schutz und die Unterstützung von Opfern von Cybermobbing zu stärken und die Finanzierung für Opferorganisationen zu erhöhen. Cybermobbing und Maßnahmen zur Reaktion sollen in die nationalen Strategien für psychische Gesundheit integriert werden. Die Mitgliedstaaten sollten Prävention, Bildung und Sensibilisierung priorisieren, die sich an Kinder, Eltern und Pädagogen richten, fordern die Abgeordneten. Außerdem verlangen sie von den Mitgliedstaaten die rasche Umsetzung der EU-Opferschutzrichtlinie. Hintergrund Cybermobbing hat sich als bedeutende Bedrohung für die Online-Sicherheit und das Wohlergehen von Minderjährigen und jungen Menschen herauskristallisiert und kann schwerwiegende sowie langanhaltende Folgen für Betroffene haben. Als Reaktion hierauf und auf Forderungen nach verstärktem Handeln (92 % der EU-Bürger wünschen sich Behördenaktivitäten zu diesem Thema) legte die Kommission im Februar 2026 einen speziellen Aktionsplan gegen Cybermobbing vor. Während einige Mitgliedstaaten (wie Irland mit dem sogenannten „Coco’s Law“) gezielte Vorschriften zur Bekämpfung von Cybermobbing einführen, besteht weiterhin eine rechtliche Fragmentierung in der EU.