Die Abgeordneten fordern eine zeitnahe und wirksame Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) durch die Europäische Kommission sowie eine engere Kontrolle von KI-gestützten Suchwerkzeugen und Cloud-Diensten. In einer am Donnerstag per Handzeichen verabschiedeten Entschließung drängt das Parlament die Kommission dazu, den DMA schnell und konsequent umzusetzen und ihre Durchsetzungsbefugnisse voll auszuschöpfen. Die Abgeordneten verweisen auf die zunehmende strategische Bedeutung von Cloud-Computing-Diensten und die verstärkte Verbreitung von KI-gestützten Suchwerkzeugen (z. B. Googles KI-Übersichten) und betonen die Notwendigkeit einer genaueren Prüfung im Rahmen des DMA. Die Souveränität der EU darf nicht untergraben werden. Die Abgeordneten warnen vor politischem Druck aus Drittstaaten, der darauf abzielt, den DMA zu schwächen, und unterstreichen, dass solche Einmischung die Autonomie der EU bei der Durchsetzung ihrer Regeln nicht beeinträchtigen darf. Die Kommission solle die Durchsetzungsinstrumente des DMA vollständig nutzen, einschließlich: regulatorischer Dialog, Untersuchungen, Nichteinhaltungsverfahren, und Geldbußen. Diese Instrumente sollen verhindern, dass Gatekeeper – unabhängig von ihrem Sitz – das Gesetz umgehen. Laufende Nichteinhaltungsverfahren sollten ohne unangemessene Verzögerung abgeschlossen werden, so die Abgeordneten. Die Abgeordneten bedauern die bislang vergleichsweise geringen Geldbußen gegen Meta und Apple und betonen, dass wirkungsvolle und verhältnismäßige Sanktionen für die Abschreckung unerlässlich sind. Zur Situation bei den Gatekeepern: Seit 2024 müssen Gatekeeper die Anforderungen des DMA erfüllen, dennoch sehen kleinere Akteure weiterhin diskriminierende Praktiken und Beschränkungen durch Gatekeeper, die Innovation verlangsamen und die Verbraucherwahl einschränken. Konkrete Bedenken umfassen unter anderem: anhaltenende Self-Preferencing-Praktiken von Google, TikToks Einsatz von Verhaltensmethoden auf Einwilligungsbildschirmen, Änderungen von Voreinstellungen und die Erschwerung des Zugriffs auf konkurrierende Dienste durch Microsoft, weiterhin verwendete verbotene Paritätsklauseln durch Booking.com, und eingeschränkter Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten auf vernetzten Fernsehern. Das Parlament ruft die Kommission dazu auf, diesen Marktsegmenten besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um die Wiederholung unfairer Praktiken (wie zuvor bei Android auf Smartphones) zu vermeiden. Als ergebnisorientierte Ziele fordert das Parlament, dass die Kommission die Durchsetzung insbesondere in folgenden Bereichen priorisiert: Interoperabilität, Datenzugang, Anti-Steering-Regeln, und Anti-Self-Preferencing-Vorgaben. Die Abgeordneten betonen, dass die Einhaltung des DMA anhand praktischer, realer Marktergebnisse hinsichtlich Offenheit, Wettbewerb und Nutzerwahl bewertet werden sollte und dass seine Wirksamkeit von gestärkten Endnutzern abhängt. Hintergrundinformationen: Im November 2025 leitete die Kommission Untersuchungen gegen Amazon Web Services und Microsoft Azure ein, um zu prüfen, ob deren Cloud-Computing-Dienste als Gatekeeper eingestuft werden sollten. Im April 2025 erließ die Kommission ihre ersten Nichteinhaltungsentscheidungen und Geldbußen gegen Meta wegen seines "pay or consent"-Werbemodells und gegen Apple wegen Verletzung seiner Anti-Steering-Pflichten. Am 28. April 2026 veröffentlichte die Kommission die erste Überprüfung des DMA, in der die Auswirkungen des DMA bewertet und künftige Schwerpunktbereiche wie Cloud-Dienste und KI identifiziert wurden. Für Österreich bedeutet eine konsequentere Durchsetzung des DMA potenziell: mehr Wettbewerb und Innovationschancen für heimische Unternehmen und Start-ups, besseren Zugang zu digitalen Diensten und Daten, und stärkeren Schutz der Verbraucherrechte sowie der digitalen Souveränität.