Das Parlament verurteilt die andauernden, brutalen und vorsätzlichen russischen Angriffe auf zivile Ziele in der Ukraine. Der Text wurde mit 446 Ja-Stimmen, 63 Gegenstimmen und 52 Enthaltungen angenommen. Der Entschließungstext hebt insbesondere die systematischen Angriffe Russlands auf zivile und kritische Infrastruktur wie ukrainische Wohngebiete, Energieanlagen und Krankenhäuser hervor und fordert Russland dazu auf, die Angriffe unverzüglich zu beenden. Das Parlament erklärt, dass der Angriffskrieg Russlands eine eklatante Verletzung des Völkerrechts darstellt. Die Verantwortlichen in Russland sowie Russlands Verbündete müssen für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere internationale Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Abgeordneten bekunden ihre nachdrückliche Unterstützung für die Einrichtung des Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine und fordern alle EU-Mitgliedstaaten auf, sich diesem anzuschließen. Die Rechenschaftspflicht müsse sich auf alle erstrecken, die Verbrechen steuern oder ermöglichen. Insbesondere müsse eine Möglichkeit geschaffen werden, auch hochrangige Personen im Politik-, Militär- und Justizapparat zur Rechenschaft zu ziehen, die das Verbrechen der Aggression qua Amt anleiten oder ermöglichen. Das Parlament bekundet seine uneingeschränkte Unterstützung für die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord in der Ukraine. Es weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Römischen Statut verpflichtet sind, Personen, gegen die ein Haftbefehl des IStGH vorliegt und die in ihr Hoheitsgebiet einreisen, festzunehmen und dem IStGH zu überstellen. Die Abgeordneten betonen ferner, dass alle Rechenschaftsmechanismen wirksam koordiniert werden müssen, damit keine Doppelarbeit entsteht, Effizienz gewährleistet ist und die negativen Folgen für Opfer und Zeugen so gering wie möglich gehalten werden. In der Entschließung wird das 20. Sanktionspaket gegen Russland befürwortet. Das Parlament fordert, dass die Sanktionen erst aufgehoben werden, wenn ein Friedensabkommen ausgehandelt und dauerhaft umgesetzt ist. Zudem sollen die EU und ihre Mitgliedstaaten das Problem der Umgehung von Sanktionen systematisch angehen. Rat und Kommission werden aufgefordert sicherzustellen, dass die EU-Sanktionen gegen Russland strikt befolgt und auf alle Personen und Einrichtungen ausgeweitet werden, die mit ihren Entscheidungen die Begehung von Kriegsverbrechen und anderen schweren Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in der Ukraine ermöglichen oder dazu beitragen. Am Donnerstag unterstützte das Parlament außerdem die Einrichtung einer Internationalen Schadensersatzkommission für die Ukraine mit 465 Ja-Stimmen, 57 Nein-Stimmen und 47 Enthaltungen. Die Kommission soll zivilen Opfern des Krieges eine Entschädigung ermöglichen. Nachdem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat, können die EU-Mitgliedstaaten im Rat nun den Beschluss zum Abschluss des Übereinkommens fassen. Die neue Schadenersatzkommission soll am Rande der 135. Tagung des Ministerkomitees des Europarats in Chișinău am 14. Mai 2026 etabliert werden.