Am Mittwoch unterstützte das Europäische Parlament die Mobilisierung von 2 Millionen Euro an EU-Hilfen für Arbeitnehmer, die nach der Insolvenz von Liberty Steel Belgium ihren Arbeitsplatz verloren haben. Die Abgeordneten befürworteten einen Vorschlag der Kommission, 2 Millionen Euro aus dem European Globalisation Adjustment Fund für displaced workers (EGF) zu mobilisieren, um 507 Arbeitnehmer zu unterstützen, die infolge der Insolvenz von Liberty Steel Belgium, einem Hersteller von Nichteisenmetallen, im April 2025 ihre Jobs verloren haben. Der Bericht wurde mit 586 Stimmen dafür, 48 dagegen und 16 Enthaltungen angenommen. Die Mittel werden folgende Maßnahmen finanzieren: Berufsberatung und Orientierung (career counselling and guidance), Berufliche Weiterbildung, einschließlich IT-Kenntnissen, Unterstützung für diejenigen, die ein eigene Unternehmen gründen möchten. Die Gesamtkosten werden auf etwa 2,4 Millionen Euro geschätzt, wovon 85 % (2 Millionen Euro) vom EGF und 15 % (0,4 Millionen Euro) von den wallonischen öffentlichen Arbeitsvermittlungsstellen getragen werden. Die belgischen Behörden leisteten bereits im Juni 2025 Unterstützungszahlungen für die betroffenen Arbeitnehmer; diese Kosten werden rückwirkend durch die EGF-Hilfe gedeckt. Die Abgeordneten weisen in dem Bericht darauf hin, dass Liberty über Jahre hinweg vor der Insolvenz mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, verursacht durch ungünstige Stahlmarktbedingungen, Störungen in den Lieferketten und hohe Energiepreise. Darüber hinaus führen die Abgeordneten die Probleme von Liberty Steel auch auf unternehmensspezifische Faktoren zurück, nachdem das Unternehmen von ArcelorMittal an seine früheren Eigentümer, die GFG Alliance, verkauft wurde. Ernsthafte Bedenken hinsichtlich der finanziellen Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells und das Ausbleiben zugesagter Investitionen hätten zur Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Werks beigetragen. Hintergrund: Der European Globalisation Adjustment Fund (EGF) unterstützt entlassene Arbeitnehmer und Selbständige, die infolge unerwarteter größerer Umstrukturierungen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Mitgliedstaaten können EU-Fördermittel beantragen, wenn mindestens 200 Arbeitnehmer innerhalb eines definierten Bezugszeitraums entlassen werden. Jeder Vorschlag der Kommission zur Mobilisierung von Mitteln muss vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden. Seit 2007 hat der EGF über 181.000 Personen in 20 Mitgliedstaaten geholfen; insgesamt wurden 727 Millionen Euro ausgezahlt.