Das Europäische Parlament hat einer Überarbeitung des EU-Wahlakts zugestimmt, die es weiblichen Abgeordneten ermöglicht, ihr Stimmrecht vorübergehend zu übertragen. Nachdem das Parlament die Überarbeitung im November 2025 eingeleitet hatte, stimmte der Rat im März 2026 für die Änderung des Wahlakts. Das neue Gesetz enthält Bestimmungen zu Transparenz, Rechenschaftspflicht, Nachweisbarkeit und Wahlintegrität und sieht vor, dass die detaillierten Modalitäten in der Geschäftsordnung des Parlaments festgelegt werden. Mit der Reform wird eine vorübergehende Ausnahme von der bisherigen Regel eingeführt, die eine persönliche Abstimmung vorschreibt. Dadurch können weibliche Abgeordnete ihre Stimme bis zu drei Monate vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und sechs Monate nach der Geburt an eine vertrauenswürdige Kollegin oder einen vertrauenswürdigen Kollegen delegieren. Die Maßnahme wurde im Plenum mit 616 Ja-Stimmen, 24 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Die Reform zielt darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter, die demokratische Vertretung und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken. Sie soll sicherstellen, dass Abgeordnete ihr demokratisch erteiltes Mandat vollständig wahrnehmen können, während sie gleichzeitig Verantwortung für Gesundheit und Familie übernehmen. Zitate Roberta Metsola, Parlamentspräsidentin: „Ich bin stolz auf die Arbeit des Parlaments. Dies ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem moderneren und gerechteren Parlament. Keine Abgeordnete sollte ihr Stimmrecht verlieren, nur weil sie Mutter wird. Ich werde weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten und ihren Parlamenten zusammenarbeiten, um nun eine reibungslose Ratifizierung dieser Änderung des Wahlaktes sicherzustellen, damit die Abgeordneten schnell von den Änderungen profitieren können.“ Juan Fernando López Aguilar (S&D, ES), Berichterstatter: „Die heutige Abstimmung bringt uns einem neuen Wahlgesetz einen entscheidenden Schritt näher. Das Parlament war sofort bereit, die vom Rat gewünschten Änderungen zu Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität der Abstimmung zu akzeptieren – Werte, für die wir uns immer eingesetzt haben –, um schnell mit der endgültigen Verabschiedung und nationalen Ratifizierung voranzukommen. Diese sinnvolle und sorgfältig ausgearbeitete Änderung des Wahlakts schützt das Mandat und stellt gleichzeitig sicher, dass Mutterschaft nicht bedeutet, dass gewählte Abgeordnete sich zwischen Stimmrecht und Kind entscheiden müssen. Wir hoffen, dass dieser Standpunkt im weiteren Verlauf dieses besonderen Gesetzgebungsverfahrens geteilt wird.“ Nächste Schritte: Formelle Annahme der überarbeiteten Bestimmungen durch den Rat. Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten im Einklang mit deren Verfassungsrecht. Hintergrund: Die Reform steht im Einklang mit dem Engagement des Parlaments für Gleichstellung der Geschlechter und Inklusion und soll sicherstellen, dass elterliche Verantwortung die politische Vertretung nicht erschwert.