Mit der Abstimmung am Dienstag haben die Abgeordneten mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen dem ersten EU-weiten Regelwerk für die Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und den Umgang mit Katzen und Hunden endgültig zugestimmt. Die neue Verordnung führt eine Verpflichtung ein, dass alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen, einschließlich solcher in privatem Besitz, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in interoperablen nationalen Datenbanken registriert sein müssen. Verkäufer, Züchter und Tierheime haben ab Inkrafttreten der Gesetzgebung vier Jahre, um sich vorzubereiten. Für Haustierhalter, die ihre Tiere nicht verkaufen, greift die Pflicht nach zehn Jahren für Hunde bzw. nach fünfzehn Jahren für Katzen. Verbot kommerzieller Praktiken, die zu Missbrauch und Gesundheitsrisiken führen Die Verordnung verbietet ausdrücklich Praxisformen, die Tiergesundheit und -wohlfahrt gefährden. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem: Verbot von Zucht zwischen Eltern und ihren Nachkommen, zwischen Großeltern und Enkelkindern sowie zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern; Verbot der gezielten Zucht auf übertriebene oder exzessive Merkmale, die zu erheblichen Gesundheitsrisiken führen; Verbot der Verstümmelung von Hunden und Katzen zu Ausstellungs-, Vorführ- oder Wettbewerbszwecken; Verbot des Anbindens (Tethering) von Hund oder Katze an einen Gegenstand, außer wenn es für eine medizinische Behandlung notwendig ist; Verbot von Stachelhalsbändern und Würgehalsbändern ohne eingebaute Sicherheitsmechanismen. Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern Um Schlupflöcher zu schließen, die es erlauben, Tiere als nicht-kommerzielle Haustiere einzuführen und anschließend zu verkaufen, gilt die Regelung nicht nur für kommerzielle Einfuhren, sondern auch für nicht-kommerzielle Tierbewegungen. Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Ländern, die zum Verkauf eingeführt werden, müssen vor der Einreise in die EU gechippt und in einer nationalen Datenbank registriert sein. Haustierbesitzer, die mit ihrem Tier in die EU einreisen, müssen ihr bereits gechipptes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Ankunft in einer Datenbank vorregistrieren, sofern es nicht bereits in einer Datenbank eines EU-Landes eingetragen ist. Zitat Die Berichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrecionová (ECR, CZ), erklärte: „Heute haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um den Handel mit Hunden und Katzen in der Europäischen Union wirklich in Ordnung zu bringen. Unsere Botschaft ist klar: Ein Haustier ist ein Familienmitglied, kein Gegenstand oder Spielzeug. Wir haben endlich strengere Regeln zur Zucht und Rückverfolgbarkeit, die uns helfen werden, diejenigen zurückzudrängen, die Tiere nur als Mittel zur schnellen Gewinnerzielung sehen. Gleichzeitig schaffen wir für ehrliche Züchter in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen.“ Nächste Schritte Die Rechtsvorschrift muss nun noch vom Rat angenommen werden, bevor sie in Kraft treten kann. Hintergrund Rund 44 % der EU-Bürgerinnen und -Bürger haben ein Haustier, und 74 % sind der Ansicht, dass deren Wohlergehen besser geschützt werden sollte. Der Handel mit Hunden und Katzen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen und ist jährlich etwa 1,3 Milliarden Euro wert. Laut Kommission kaufen etwa 60 % der Halterinnen und Halter ihre Hunde oder Katzen online. Mangels EU-weiter Tierschutzstandards für Hunde und Katzen hatte die Kommission am 7. Dezember 2023 die neuen Regeln vorgeschlagen.