Das am Dienstag verabschiedete Gesetz zielt darauf ab, missbräuchliche und grausame Geschäftspraktiken einzudämmen und die Gesundheit von Hunden und Katzen zu schützen. Mit 558 Ja-Stimmen, 35 Nein-Stimmen und 52 Enthaltungen gaben die Abgeordneten grünes Licht für die ersten EU-weit geltenden Standards für die Zucht, Haltung, Rückverfolgbarkeit, Einfuhr und den Umgang mit Katzen und Hunden. Laut der neuen Verordnung, auf die sich Rat und Parlament geeinigt hatten, müssen alle in der EU gehaltenen Hunde und Katzen, auch Tiere in Privatbesitz, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Verkäufer, Züchter und Tierheime haben vier Jahre Zeit, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten. Für Tierhalter werden die Maßnahmen nach zehn Jahren für Hunde und nach 15 Jahren für Katzen verbindlich. Verbot von Geschäftspraktiken, die zu Missbrauch und Gesundheitsrisiken führen Folgende Zuchtpraktiken werden untersagt: Zucht zwischen Eltern und ihren Nachkommen Zucht zwischen Großeltern und Enkeln Zucht zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern Zucht, die darauf abzielt, Tieren übertriebene Merkmale zu verleihen, die zu Gesundheitsrisiken führen können Zu den weiteren Maßnahmen gehört ein Verbot der Verstümmelung von Hunden und Katzen für Shows, Ausstellungen oder Wettbewerbe. Ebenfalls untersagt sind: das Anbinden an Gegenständen, sofern dies nicht aus medizinischen Gründen notwendig ist der Einsatz von Stachel- oder Würgehalsbändern ohne integrierte Sicherheitsvorrichtungen Hunde und Katzen aus Nicht-EU-Ländern Die neuen Rechtsvorschriften sollen bestehende Lücken schließen, durch die Hunde und Katzen als nichtgewerbliche Heimtiere in die EU eingeführt und anschließend verkauft werden konnten. Sie gelten sowohl für Einfuhren zu kommerziellen Zwecken als auch für den Tiertransport zu nicht kommerziellen Zwecken. Hunde und Katzen, die zum Verkauf aus Nicht-EU-Ländern eingeführt werden, müssen vor ihrer Einreise in die EU mit Mikrochips versehen und in einer nationalen Datenbank registriert werden. Tierhalter, die in die EU einreisen, müssen ihr gechipptes Tier mindestens fünf Arbeitstage vor der Einreise in einer Datenbank vorregistrieren, falls das Tier noch nicht bereits in der Datenbank eines anderen EU-Landes erfasst ist. Zitat Die Berichterstatterin und Vorsitzende des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Veronika Vrecionová (EKR, CZ), erklärte: Heute haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um den Handel mit Hunden und Katzen in der EU zu regulieren. Unsere Botschaft ist klar: Ein Haustier ist ein Familienmitglied, kein Objekt oder Spielzeug. Wir haben endlich strengere Regeln für die Zucht und Rückverfolgbarkeit, die uns helfen werden, gegen diejenigen vorzugehen, die Tiere als Mittel zur Erzielung eines schnellen Profits sehen. Gleichzeitig schaffen wir einheitliche Wettbewerbsbedingungen für verantwortungsvolle Züchter in der EU. Nächste Schritte Bevor die neuen Rechtsvorschriften in Kraft treten können, müssen sie auch vom Rat angenommen werden. Hintergrund Rund 44 % der EU-Bürger haben ein Haustier und 74 % sind der Ansicht, dass diese besser geschützt werden sollten. Der Handel mit Hunden und Katzen hat mit einem Umsatz von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr deutlich zugenommen. Nach Angaben der Kommission kaufen rund 60 % der Besitzer ihre Hunde oder Katzen im Internet. Da es in den EU-Ländern bisher keine einheitlichen Tierschutznormen für Hunde und Katzen gab, hat die Kommission die neuen Vorschriften am 7. Dezember 2023 vorgeschlagen.