Das Europäische Parlament hat in einem Bericht, der am Dienstag mit 447 Stimmen bei 160 Gegenstimmen und 43 Enthaltungen angenommen wurde, die Mitgliedstaaten aufgerufen, Vergewaltigung als Fehlen von freiwilligem, informiertem und widerrufbarem Einverständnis zu definieren und ihre nationalen Rechtsvorschriften an internationale Standards anzupassen. Die Abgeordneten fordern, dass Mitgliedstaaten, die derzeit noch gewaltbasierte Definitionen von Vergewaltigung verwenden, ihre Gesetze an das Übereinkommen von Istanbul und andere internationale Normen angleichen. Ziel ist ein einheitlicher Schutz aller Betroffenen in der EU. Das Parlament betont, dass folgende Situationen nicht als Zustimmung ausgelegt werden dürfen: Schweigen, mangelnder Widerstand, das Fehlen eines „Neins“, frühere Zustimmung, früheres sexuelles Verhalten oder eine geltende bzw. frühere Beziehung. Weiterhin fordert das Parlament, Zustimmung stets im jeweiligen Kontext zu bewerten. Dies gilt insbesondere in Situationen von: Gewalt, Drohungen oder Machtmissbrauch Angst oder Einschüchterung Bewusstlosigkeit, Rausch, chemischer Unterwerfung, Schlaf oder Krankheit Behinderung oder Schutzbedürftigkeit Die Abgeordneten machen deutlich, dass auch Traumareaktionen – etwa Erstarren oder die so genannte „Fawn“-Reaktion (unterwürfiges Verhalten) – in Rechtsvorschriften und gerichtlicher Praxis berücksichtigt werden müssen. Das Parlament bekräftigt zudem seine Forderung, geschlechtsspezifische Gewalt in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen. Unter dem Stichwort Opferzentrierter Ansatz verlangen die Abgeordneten umfassende Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene, darunter sofortige medizinische Versorgung, sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung, sicheren und legalen Zugang zu Abtreibung, Traumaversorgung sowie psychologische Unterstützung und Rechtshilfe. Außerdem sollen kostenlose spezialisierte Unterstützungsdienste angeboten werden, insbesondere 24-Stunden-Krisenzentren, die medizinische, psychologische und rechtliche Hilfe bereitstellen. Das Parlament fordert regelmäßige und verpflichtende Schulungen für Fachkräfte, die wahrscheinlich mit Vergewaltigungsopfern in Kontakt kommen. Dazu zählen insbesondere: Strafverfolgungsbeamte Richter und Staatsanwälte Rechtsanwälte Beschäftigte im Gesundheitswesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Erstkontakt mit Opfern Die Abgeordneten verlangen, dass die Europäische Kommission bis 2026 EU-Leitlinien vorlegt für: einen umfassenden Sexual- und Beziehungsunterricht, EU-weite Sensibilisierungskampagnen zu Einwilligung, Beziehungen, sexueller Integrität und körperlicher Autonomie, Maßnahmen gegen Vergewaltigungsmythen, geschlechterfeindliche Inhalte und Incel-Propaganda im Internet. Zu den Stellungnahmen im Bericht sagte der Berichterstatter des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Evin Incir (S&D, Schweden): „Es ist sowohl moralisch als auch rechtlich inakzeptabel, dass Frauen in der EU nicht durch Gesetze geschützt sind, die dem Grundsatz ‚Nur Ja bedeutet Ja‘ folgen. Seit Jahren fordern wir eine gemeinsame europäische Definition von Vergewaltigung. Obwohl der Rat die Aufnahme einer Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen verhindert hat, erkennen immer mehr nationale Regierungen die Notwendigkeit dieser Maßnahme an. Seit 2023 haben Frankreich, Finnland, Luxemburg und die Niederlande Gesetze verabschiedet, die auf dem Prinzip der fehlenden Einwilligung basieren. Es ist nun an der Zeit, eine gemeinsame europäische Definition von Vergewaltigung zu vereinbaren, die auf dem Fehlen einer freiwilligen und widerrufbaren Einwilligung basiert.“ Die Berichterstatterin des Ausschusses für die Rechte der Frau, Joanna Scheuring-Wielgus (S&D, Polen), erklärte: „Jede dritte Frau in der EU hat geschlechterspezifische Gewalt erlebt. Jede zwanzigste wurde vergewaltigt. Dank mutiger Frauen wie Gisèle Pelicot werden die Rufe nach Maßnahmen immer lauter. Doch wir wissen, dass es in unserer Gesellschaft zahlreiche Opfer gibt, die niemals Gerechtigkeit erfahren werden. Das Parlament fordert die Kommission zu Gerechtigkeit auf. Wir wollen Rechtsvorschriften, um die Situation von Frauen zu verbessern. Wir wollen veraltete Gesetze hinter uns lassen und einen EU-weit gleichen Schutz aller Frauen gewährleisten.“ Die Berichterstatter werden am Dienstag, den 28. April, um 17:00 Uhr MESZ eine Pressekonferenz in Straßburg abhalten, an der sie auch per Videokonferenz teilnehmen können.