Am Donnerstag hat das Europäische Parlament die Verlängerung einer vorübergehenden Ausnahmeregelung zu den ePrivacy-Regeln, die Diensteanbietern die freiwillige Erkennung von Online-Kindesmissbrauch erlaubte, abgelehnt. Mit 228 Stimmen dafür, 311 dagegen und 92 Enthaltungen lehnten die Abgeordneten den Vorschlag der Kommission ab und beendeten damit die Erstlesung des Europäischen Parlaments zur Verlängerung der bestehenden Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie. Der Zweck des vorgeschlagenen Verlängerungszeitraums war es, vorübergehende Maßnahmen fortzusetzen, während an einem langfristigen Rechtsrahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Online-Kindesmissbrauch gearbeitet wird. Die Parlamentsposition, angenommen am 11. März 2026, befürwortete eine Verlängerung der Maßnahmen für einen kürzeren Zeitraum (bis August 2027) als im Kommissionsvorschlag und mit einem engeren Umfang, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und gezielt bleiben. Verhandlungen mit dem Rat über den Vorschlag führten nicht zu einer Einigung. Die vorübergehende Regelung wird daher nach dem 3. April 2026 auslaufen. Hintergrund: Die freiwillige Ausnahmeregelung wurde bereits im Jahr 2024 verlängert. Das Parlament steht seit November 2023 für Verhandlungen über einen dauerhaften Rechtsrahmen bereit. Der Rat hat seine Position im November 2025 angenommen; seitdem laufen Verhandlungen über das dauerhafte Gesetz.