Das Europäische Parlament lehnte am Donnerstag eine Verlängerung der Ausnahmeregelung ab, die es Diensteanbietern ermöglicht hätte, sexuellen Kindesmissbrauch im Internet freiwillig aufzudecken. Mit 228 Ja‑Stimmen, 311 Nein‑Stimmen und 92 Enthaltungen lehnten die Abgeordneten den Vorschlag der Kommission ab und schlossen damit die erste Lesung des Europäischen Parlaments zur Verlängerung einer bestehenden Ausnahmeregelung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ab. Mit der vorgeschlagenen Verlängerung sollten befristete Maßnahmen fortgesetzt werden, während die Verhandlungen über einen langfristigen Rechtsrahmen zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet weitergeführt werden. Der am 11. März 2026 verabschiedete Standpunkt des Parlaments befürwortete allerdings eine Verlängerung der Maßnahmen um einen kürzeren Zeitraum (bis August 2027) und einen engeren Anwendungsbereich, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sicherzustellen. Die Verhandlungen mit dem Rat über den Vorschlag der Kommission führten jedoch nicht zu einer Einigung. Die Übergangsbestimmung läuft daher nach dem 3. April 2026 aus. Hintergrund: Die Ausnahmeregelung wurde bereits 2024 verlängert. Das Parlament ist seit November 2023 bereit für Verhandlungen über einen langfristigen Rechtsrahmen. Seit der Annahme des Standpunkts des Rates im November 2025 liefen Gespräche zwischen den Institutionen, die zu keiner Einigung führten. Als unmittelbare Folge läuft die befristete Ausnahme nach dem genannten Datum aus, wodurch die bisherigen Ausnahmeregelungen für die freiwillige Erkennung von missbräuchlichen Inhalten durch Diensteanbieter nicht mehr gelten. Dies hat zur Folge, dass der Schutz der Vertraulichkeit elektronischer Kommunikation und personenbezogener Daten in der EU weiterhin gestärkt bleibt, bis ein neuer, abgestimmter langfristiger Rechtsrahmen vereinbart wird.