Das Europäische Parlament hat am Donnerstag neue EU‑weit geltende strafrechtliche Vorschriften zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption verabschiedet.Die Richtlinie, auf die sich das Parlament und der Rat im Dezember 2025 vorläufig geeinigt hatten, wurde mit 581 Ja‑Stimmen, 21 Nein‑Stimmen und 42 Enthaltungen angenommen.Die Richtlinie enthält umfassende Definitionen von Korruptionsdelikten, darunter:BestechungVeruntreuungBehinderung der JustizEinflussnahmeillegale Bereicherung im Zusammenhang mit KorruptionVerschleierungKorruption im privaten SektorDurch die Modernisierung bestehender Vorschriften, die Angleichung rechtlicher Definitionen und die Einführung strukturierter Sanktionsniveaus zielt der neue Rahmen darauf ab, insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen Durchsetzungslücken zu schließen. Das Sanktionssystem soll sicherstellen, dass die Höchststrafen nach nationalen Vorschriften nicht zu gering ausfallen. Die Mitgliedstaaten behalten die Möglichkeit, strengere Vorschriften zu erlassen und die Bestimmungen an ihre nationalen Rechtssysteme anzupassen.Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und den EU‑Einrichtungen wird gestärkt, wodurch Informationsaustausch und Koordinierung verbessert werden sollen. Zu den beteiligten EU‑Stellen gehören unter anderem:Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)Europäische StaatsanwaltschaftEuropolEurojustDie Mitgliedstaaten werden außerdem verpflichtet, jährlich vergleichbare Daten zu veröffentlichen, um die Transparenz zu erhöhen und eine faktenbasierte Politikgestaltung zu ermöglichen.Zur Stärkung von Prävention und Governance müssen die Mitgliedstaaten nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung (unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft) annehmen und regelmäßig aktualisieren. Sie sind verpflichtet, Risikobewertungen durchzuführen und Systeme für Interessenkonflikte, Transparenz der politischen Finanzierung sowie Integritätsstandards sicherzustellen. Zudem sollen spezielle und unabhängige Stellen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption eingerichtet werden.Die Berichterstatterin Raquel García Hermida‑van der Walle (Renew, NL) erklärte: „Dieses Gesetz ist historisch. Korruption hat dazu geführt, dass Journalisten zum Schweigen gebracht, Bürger getötet und Leben vorzeitig beendet wurden. Hinter jeder Statistik steht ein Name, eine Geschichte und eine Zukunft, die genommen wurde. Korruption entzieht unseren Volkswirtschaften Milliardenbeträge, untergräbt das Vertrauen in die Regierung und schwächt die Demokratie. Ungehindert bedroht sie die Grundfesten unserer Union. Dieses Gesetz soll das Wesen Europas verteidigen und unseren Bürgern gerecht werden.“Nächste Schritte: Die Richtlinie muss noch formal vom Rat angenommen werden. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben danach 24 Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen; für Bestimmungen zu Risikobewertungen und nationalen Strategien gilt eine Frist von 36 Monaten.Hintergrund: Am 3. Mai 2023 legte die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Korruptionsbekämpfung vor. Auf Grundlage von Artikel 83 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wurde Korruption als Bereich „besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension“ eingestuft, woraufhin Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention und Bekämpfung ergriffen wurden.Eine Eurobarometer‑Umfrage aus dem Jahr 2025 zeigte, dass 69 % der Europäerinnen und Europäer der Ansicht sind, Korruption sei in ihrem Land weit verbreitet, und 66 % der Befragten glauben, dass Korruptionsfälle auf hoher Ebene nicht ausreichend verfolgt werden.