Das Europäische Parlament hat seine Position zu einem Vereinfachungs- („Omnibus“-)Vorschlag zur Änderung des Künstliche-Intelligenz-Gesetzes (KI-Gesetz) mit 569 Stimmen für, 45 dagegen und 23 Enthaltungen verabschiedet. Ziel der Vorschläge ist es, die Regeln für hochriskante KI-Systeme zu verschieben, bis begleitende Leitlinien und technische Normen verfügbar sind, die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen. Gleichzeitig wurden feste Anwendungsdaten eingeführt, um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Abgeordneten schlagen folgende verbindliche Anwendungsdaten vor: 2. Dezember 2027 für im Regelwerk ausdrücklich aufgeführte hochriskante KI-Systeme, darunter solche mit biometrischen Funktionen sowie Systeme in kritischer Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentlichen Diensten, Strafverfolgung, Justiz und Grenzmanagement. 2. August 2028 für KI-Systeme, die bereits durch sektorale EU-Gesetzgebung zu Sicherheit und Marktüberwachung abgedeckt sind. 2. November 2026 als Frist für Anbieter zur Einhaltung der Regeln zur Kennzeichnung (Wasserzeichen) von KI-erzeugten Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalten, um deren Ursprung anzugeben. Das Parlament will außerdem ein neues Verbot für sogenannte „Nudifier“-Systeme einführen, die mit KI Bilder erzeugen oder manipulieren, die sexuell explizit oder intim sind und einer identifizierbaren realen Person ohne deren Einwilligung ähneln. Das Verbot würde nicht gelten für KI-Systeme, die wirksame Schutzmaßnahmen implementiert haben, die verhindern, dass Nutzer solche Bilder erstellen. Zur Erhöhung der Flexibilität und zur Unterstützung von Unternehmen befürworten die Abgeordneten unter anderem: Die erlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dienstleister zum Zweck der Erkennung und Korrektur von Bias in KI-Systemen, allerdings ausschließlich mit geeigneten Schutzvorkehrungen und nur wenn dies strikt notwendig ist. Die Ausweitung bestimmter Unterstützungsmaßnahmen von KMU auf sogenannte kleine Mid-Cap-Unternehmen (SMCs), damit wachsende Firmen beim Überschreiten des KMU-Status nicht unvermittelt Unterstützungsverluste erleiden. Die Möglichkeit, dass Verpflichtungen des KI-Gesetzes weniger strikt angewendet werden können, wenn Produkte bereits unter sektorspezifische EU-Regelungen fallen (z. B. Medizinprodukte, Funkanlagen, Spielzeugsicherheit), um doppelte Regulierung zu vermeiden. Die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung des Gesetzes können nun beginnen. Die heute abgestimmte Regelung ist Teil des siebten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung, das die Europäische Kommission am 19. November 2025 im Rahmen des sogenannten Digital Omnibus vorgelegt hat. Das Parlament arbeitet zeitgleich an weiteren Vorschlägen des Pakets, darunter Änderungen zu Datenverwendung und Datenschutz sowie einem Vorschlag zu europäischen Geschäftskonten (Business Wallets). Für Österreich ist diese Entwicklung positiv zu bewerten, da sie: Rechtssicherheit und planbare Fristen für Unternehmen bringt, was besonders für österreichische Tech‑Anbieter und Anwender relevant ist. Den Schutz der Privatsphäre und der körperlichen Integrität stärkt durch das vorgeschlagene Verbot von KI‑„Nudifier“-Anwendungen. Wachsenden österreichischen Unternehmen ermöglicht, EU‑Förder- und Erleichterungsmechanismen länger zu nutzen (Erweiterung auf SMCs), und so die Skalierung erleichtert.