Das Europäische Parlament hat mit 569 Ja-Stimmen, 45 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen seine Position zur Vereinfachung bestimmter Vorschriften für künstliche Intelligenz (sog. Digital-Omnibus-Verordnung) angenommen. Ziel des Beschlusses ist es, die Anwendung bestimmter Vorschriften über Hochrisiko-KI-Systeme zu verschieben, bis die notwendigen Leitlinien und Standards verfügbar sind, die Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen sollen. Gleichzeitig führen die Abgeordneten feste Anwendungstermine ein, um Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Für konkrete Anwendungsfristen schlagen die Abgeordneten vor: 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-KI-Systeme, die ausdrücklich in der Verordnung aufgeführt sind (einschließlich solcher mit Biometrie und Systeme in kritischen Infrastrukturen, Bildung, Beschäftigung, grundlegenden Diensten, Strafverfolgung, Justiz und Grenzmanagement), 2. August 2028 für KI-Systeme, die unter die sektorspezifischen EU-Rechtsvorschriften über Sicherheit und Marktüberwachung fallen. Die Abgeordneten schlagen außerdem vor, Anbietern bis zum 2. November 2026 Zeit zu geben, um die Vorschriften über die maschinenlesbare Markierung (Wasserzeichen) für KI-erstellte Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte zur Angabe ihrer Herkunft einzuhalten. Ein zentraler Schutzpunkt ist das geplante Verbot von „Nudifier“-Systemen: KI-Anwendungen, die Bilder erstellen oder manipulieren, die sexuell explizit oder intim sind und ohne Zustimmung einer identifizierbaren realen Person deren Ähnlichkeit aufweisen, sollen untersagt werden. Ausgenommen sind KI-Systeme, die durch technische Maßnahmen verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer solche Bilder erzeugen. Zur Erhöhung der Flexibilität sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass Diensteanbieter personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um Verzerrungen in KI-Systemen zu erkennen und zu korrigieren, allerdings nur, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Außerdem sollen die Verpflichtungen nach dem KI-Gesetz für Produkte, die bereits durch sektorale Gesetze reguliert sind (z. B. Medizinprodukte, Funkanlagen, Spielzeugsicherheit), weniger streng ausgestaltet werden können, um Überschneidungen mit bestehenden Produktsicherheitsvorschriften zu vermeiden. Die Beschlüsse stärken einerseits den Verbraucher- und Persönlichkeitsschutz (z. B. durch das Verbot von „Nudifier“-Apps und Wasserzeichenpflichten) und schaffen andererseits Planungssicherheit für Unternehmen durch klare Fristen und bessere Abstimmung mit sektoralen Regelungen. Als nächster Schritt beginnen nun die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Ausgestaltung der Gesetzgebung. Die verabschiedeten Änderungen sind Teil des siebten Omnibus-Pakets zur Vereinfachung, das die Europäische Kommission am 19. November 2025 vorgeschlagen hat. Das Parlament arbeitet außerdem an weiteren Vorschlägen des Pakets, darunter Änderungen der EU-Gesetze über Datennutzung und Datenschutz sowie der Einrichtung der „European Business Wallets“.