Am Donnerstag haben die Abgeordneten dem überarbeiteten Regelwerk für Pauschalreisen zugestimmt und damit den Verbraucherschutz für Urlauberinnen und Urlauber verbessert. Die aktualisierte Richtlinie, über die bereits eine Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde, präzisiert, welche Reisen und Dienstleistungen als Pauschalreise gelten, regelt den Umgang mit Gutscheinen und legt die Bedingungen fest, unter denen Kundinnen und Kunden ihre Reise kostenlos stornieren können. Definition einer Pauschalreise: Die neuen Vorschriften legen klar fest, welche Kombinationen von Reiseleistungen als Pauschalreise anzusehen sind. Entscheidend ist vor allem, wann und wie die Kombination gebucht wird. Bei Online-Käufen gelten verknüpfte Buchungsverfahren dann als Pauschalreise, wenn beispielsweise der erste Unternehmer die personenbezogenen Daten des Reisenden an andere Unternehmer übermittelt und der Vertrag über alle Dienstleistungen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen wird. Fordert der Reiseveranstalter Kunden aktiv auf, zusätzliche Leistungen zu buchen, muss klar darüber informiert werden, wenn diese Leistungen keine Pauschalreise mit den zuvor gebuchten Leistungen bilden. Gutscheine: Die Richtlinie führt verbindliche Regeln für die Verwendung von Gutscheinen ein, die während der Corona-Pandemie weit verbreitet waren. Wichtige Punkte sind: Konsumentinnen und Konsumenten können einen Gutschein ablehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung verlangen. Gutscheine dürfen maximal 12 Monate gültig sein. Bei vollständig oder teilweise nicht verwendeten und abgelaufenen Gutscheinen besteht Anspruch auf Rückerstattung. Unternehmen dürfen die Auswahl der verfügbaren Reiseleistungen für Gutscheininhaber nicht einschränken. Stornierungsgebühren: Nach den bisherigen Regeln konnten Kunden bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen am Reiseziel ohne Stornogebühren stornieren. Die Neuerung erweitert diesen Schutz auf unvermeidbare und außergewöhnliche Ereignisse, die am Abfahrtsort eintreten und die Reise erheblich beeinflussen können. Ob die Umstände schwerwiegend genug sind, um eine kostenlose Stornierung zu rechtfertigen, wird im Einzelfall geprüft; offizielle Reiseempfehlungen können hierbei als Anhaltspunkt dienen. Fristen für Beschwerden und Erstattungen: Die Richtlinie legt verbindliche Fristen fest, um die Behandlung von Beschwerden und Rückerstattungen zu beschleunigen: Reiseveranstalter müssen den Eingang einer Beschwerde innerhalb von 7 Tagen bestätigen. Auf eine Beschwerde ist innerhalb von 60 Tagen zu reagieren. Geht ein Veranstalter in Konkurs, müssen Kundinnen und Kunden ihr Geld für stornierte Dienstleistungen innerhalb von 6 Monaten (bzw. 9 Monaten bei sehr komplexen Insolvenzen) aus der Insolvenzgarantie zurückerhalten. Die standardmäßige Frist von 14 Tagen für Rückerstattungen bei Reisestornierungen bleibt unverändert bestehen. Das Parlament nahm die Richtlinie mit 537 Ja‑Stimmen, 2 Nein‑Stimmen und 24 Enthaltungen an. Zitat – Nach der Abstimmung erklärte der Berichterstatter Alex Agius Saliba (S&D, MT): „Diese aktualisierten Vorschriften schützen Verbraucher, wenn bei ihrer Pauschalreise etwas schiefgeht. Bei außergewöhnlichen Umständen, die einen Teil ihrer Reise beeinträchtigen, können Reisende stornieren und erhalten eine vollständige Rückerstattung. Die Annahme von Gutscheinen durch Verbraucher bleibt freiwillig, sie können stattdessen auch eine Rückerstattung verlangen. Reiseunternehmen sind verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen auf Beschwerden zu reagieren, und ein solider Insolvenzschutz stellt sicher, dass im Falle einer Insolvenz die finanziellen Verluste nicht auf die Familien abgewälzt werden.“ Nächste Schritte: Der Rat muss die Rechtsvorschriften noch bestätigen, bevor der Text im Amtsblatt veröffentlicht wird und die neuen Regeln in Kraft treten. Ab dem Inkrafttreten haben die EU‑Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, und weitere 6 Monate, um mit der Anwendung der Bestimmungen zu beginnen.