Mit 458 Stimmen für, 103 Gegenstimmen und 63 Enthaltungen hat das Europäische Parlament eine vorübergehende Verlängerung einer derzeitigen Ausnahmeregelung der ePrivacy‑Richtlinie gebilligt, die die freiwillige Erkennung von sexualisiertem Missbrauchs‑Material von Kindern (CSAM) im Internet ermöglicht. Die befristete Ausnahmeregelung sollte ursprünglich am 3. April 2026 auslaufen und wird nun bis zum 3. August 2027 verlängert, damit eine Einigung über einen dauerhaften Rechtsrahmen zur Prävention und Bekämpfung von CSAM online erreicht werden kann. Abstimmungsübersicht: Für: 458 Gegen: 103 Enthaltungen: 63 Die Abgeordneten unterstützen zwar die Verlängerung der Ausnahmeregelung, fordern jedoch, dass die freiwilligen Maßnahmen verhältnismäßig und gezielt bleiben. Sie betonen ausdrücklich, dass diese Maßnahmen nicht für Ende‑zu‑Ende‑verschlüsselte Kommunikationen gelten dürfen. Ferner soll das gleichzeitige Scannen von Verkehrsdaten und Inhaltsdaten nicht erlaubt sein. Nach Auffassung des Parlaments darf die eingesetzte Technologie zur freiwilligen Erkennung von CSAM nur auf Material angewendet werden, das bereits als solches identifiziert und gehasht wurde, oder auf Material, das von einem Nutzer, einem trusted flagger oder einer Organisation als potenzielles CSAM gemeldet wurde. Maßnahmen sollen sich auf Nutzer oder spezifische Nutzergruppen richten, die vernünftigerweise mit CSAM in Verbindung gebracht werden. Zitat Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D, Deutschland) erklärte nach der Abstimmung: „Wir haben die Verantwortung, das schreckliche Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu bekämpfen und gleichzeitig die Grundrechte aller zu wahren. Diese interimistische Ausnahmeregelung, die ich unterstütze, ist ein vorübergehendes, streng begrenztes Instrument, das Anbieterinnen und Anbietern erlaubt, unter spezifischen Bedingungen weiterhin freiwillige Erkennungsmaßnahmen anzuwenden. Gleichzeitig muss diese Verlängerung die Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung schützen. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf zuvor identifiziertes und gehashtes kinderpornografisches Material sowie auf von Flaggern gemeldetes Material ist sowohl notwendig als auch gerechtfertigt, um einen verhältnismäßigen Rahmen zu schaffen, der gerichtlicher Prüfung standhält und nachhaltigen Schutz für Kinder bietet.“ Hintergrund und weitere Schritte Das Parlament ist nun für Verhandlungen mit dem Rat über die Verlängerung der Ausnahmeregelung bereit. Die freiwillige Ausnahmeregelung wurde bereits 2024 verlängert. Das Parlament war seit November 2023 verhandlungsbereit für einen dauerhaften Rechtsrahmen. Da der Rat seine Position im November 2025 verabschiedet hat, laufen derzeit Gespräche über eine dauerhafte Regelung.