Das Europäische Parlament hat mit 458 Ja-Stimmen, 103 Gegenstimmen und 63 Enthaltungen einer Verlängerung einer Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie zugestimmt, die es Internetunternehmen ermöglicht, freiwillige Erkennungsmaßnahmen gegen Material zum sexuellen Missbrauch von Kindern (CSAM) fortzusetzen. Die bisherige Ausnahmeregelung, die am 3. April 2026 ausläuft, wurde nun bis zum 3. August 2027 verlängert.Die Verlängerung soll den EU-Institutionen Zeit verschaffen, um eine Einigung über einen dauerhaften Rechtsrahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet zu erzielen, stellt jedoch klare Grenzen für die Anwendung der Maßnahmen auf.Die Abgeordneten betonen, dass die freiwilligen Maßnahmen verhältnismäßig und gezielt bleiben müssen. Insbesondere wurden folgende Einschränkungen und Vorgaben hervorgehoben:Die Maßnahmen dürfen nicht auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikationen angewendet werden.Ein generelles Scannen des Datenverkehrs ist nicht erlaubt.Die eingesetzte Technologie darf nur auf Material angewendet werden, das bereits als CSAM identifiziert oder von einem Nutzer, einem vertrauenswürdigen Melder oder einer Organisation als potenzielles CSAM markiert wurde.Erkennungsmaßnahmen sollen sich auf Nutzer oder spezifische Nutzergruppen richten, bei denen ein begrüdeter Verdacht besteht, dass sie mit CSAM in Verbindung stehen.Die Berichterstatterin Birgit Sippel (S&D) erklärte nach der Abstimmung: „Wir haben die Verantwortung, das abscheuliche Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu bekämpfen und gleichzeitig die grundlegenden Rechte aller zu schützen.“ Sie bezeichnete die Ausnahmeregelung als ein vorübergehendes, streng begrenztes Instrument, das Anbietern erlaubt, freiwillige Erkennungsmaßnahmen unter bestimmten Bedingungen fortzusetzen, ohne die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu untergraben.Hintergrund: Das Parlament hatte die Ausnahmeregelung bereits 2024 verlängert und ist seit November 2023 bereit, über einen dauerhaften Rechtsrahmen zu verhandeln. Seit der Annahme der Position des Rates im November 2025 laufen Gespräche zwischen Parlament und Rat. Nach der heutigen Abstimmung wird das Parlament nun mit dem Rat über die vorgeschlagene Verlängerung verhandeln.Für Österreich bedeutet die Entscheidung eine Fortführung koordinierter Maßnahmen auf EU-Ebene zum Schutz von Kindern im digitalen Raum sowie Rechtssicherheit für Anbieter, die unter klar beschriebenen Bedingungen freiwillige Erkennungsmaßnahmen einsetzen.