Am Mittwoch haben die Abgeordneten die Überarbeitung der sogenannten „Rahmenvereinbarung“ gebilligt, die die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission regelt. Der überarbeitete Text baut auf der bestehenden Vereinbarung von 2010 auf und spiegelt mehr als ein Jahrzehnt institutioneller Praxis sowie die Weiterentwicklung der Rolle des Parlaments in dieser Zeit wider. Die Überarbeitung stärkt die demokratischen Befugnisse des Parlaments, indem sie einen umfassenderen, zeitgerechteren und detaillierteren Informationsfluss von der Kommission sicherstellt. Sie festigt die parlamentarische Kontrolle über gesetzgeberische und internationale Verfahren und klärt die Regeln für dringliche Verfahren. Die Vereinbarung stärkt außerdem die politische Rechenschaftspflicht der Kommission, indem sie die Anwesenheit verantwortlicher Kommissionsmitglieder in Plenarsitzungen und Ausschussdebatten sicherstellt, und verbessert die Nachverfolgung des Initiativrechts des Parlaments, einschließlich Aufforderungen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Rechtsakte. Wesentliche Verbesserungen umfassen unter anderem: Verbesserte Informationsflüsse von der Kommission an das Parlament; Stärkere parlamentarische Kontrolle über Gesetzgebungs- und internationale Prozesse; Klärung dringlicher Verfahren zur effizienten Zusammenarbeit; Erhöhte politische Verantwortung durch Anwesenheit zuständiger Kommissare in Debatten; Besseres Follow-up beim Initiativrecht des Parlaments, etwa bei Bitten um Änderung oder Aufhebung von Rechtsvorschriften. Die Vereinbarung wurde mit 446 Stimmen dafür, 100 dagegen und 72 Enthaltungen angenommen. Präsidentin Roberta Metsola sagte: „Europa arbeitet am besten, wenn unsere Institutionen am selben Strang ziehen. Das Europäische Parlament und die Europäische Kommission sind natürliche Partner bei der Umsetzung für unsere Bürger. Diese Vereinbarung stärkt unsere Partnerschaft, die auf Vertrauen, Transparenz und demokratischer Rechenschaft beruht. Sie wird die Effektivität und Glaubwürdigkeit unseres Handelns verbessern und letztlich allen Europäern dienen.“ Der Berichterstatter und Mitunterhändler Sven Simon (EPP, DE) kommentierte: „Diese Vereinbarung ist ein Erfolg für das Europäische Parlament. Entscheidend ist jetzt, dass das Parlament seine Rechte voll ausschöpft. Das bedeutet, sein de facto Initiativrecht zu nutzen, insbesondere um die Änderung oder Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften zu verlangen. Es bedeutet auch, die Kommission zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie sich auf eine Rechtsgrundlage stützt, die das Parlament außen vor lässt. Die Vereinbarung behebt nicht die Mängel der Verträge, sie ist jedoch ein wichtiger Schritt nach vorn. Jetzt muss das Parlament seine Rechte klug und konsequent ausüben.“ Nächste Schritte: Eine Unterzeichnungszeremonie mit den Präsidentinnen Roberta Metsola und Ursula von der Leyen ist für die zweite März-Plenarsitzung (25.–26. März) vorgesehen, damit die überarbeitete Rahmenvereinbarung in Kraft treten kann. Hintergrund: Die Parlament–Kommission-Rahmenvereinbarung legt Regeln für die Zusammenarbeit der beiden Institutionen in legislativen, haushaltlichen und politischen Angelegenheiten fest. Der Überarbeitungsprozess wurde im Oktober 2024 von den Präsidentinnen Metsola und von der Leyen eingeleitet. Seit dem Vertrag von Lissabon sehen die Gründungsverträge die Möglichkeit vor, potenziell rechtsverbindliche interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den EU-Institutionen abzuschließen. Diese organisieren und erleichtern bestimmte Aspekte der Zusammenarbeit, indem sie eine Form gemeinsamer Verfahrensregeln schaffen.