Um den kreativen Sektor in der EU zu schützen, fordert das Parlament, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch künstliche Intelligenz Transparenz und faire Vergütung erfordert. Am Dienstag nahmen die Abgeordneten mit 460 Stimmen gegen 71 und bei 88 Enthaltungen eine Reihe von Empfehlungen an, um urheberrechtlich geschützte kreative Werke vor der Nutzung durch künstliche Intelligenz (KI) zu schützen. Sie sind der Auffassung, dass das EU-Urheberrecht für alle Systeme generativer künstlicher Intelligenz (genAI) auf dem EU-Markt gelten sollte, unabhängig vom Ort der Schulung. Vergütung und Transparenz Die Abgeordneten bestehen darauf, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials durch genAI fair vergütet werden muss, um den kreativen Sektor der EU zu schützen, der 6,9 % des EU-Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet. Sie fordern die Kommission auf zu prüfen, wie eine Vergütung für bereits erfolgte Nutzungen sichergestellt werden kann, schließen jedoch eine globale Lizenz zugunsten der Anbieter für das Training ihrer genAI-Systeme gegen eine Pauschalzahlung aus. Die Abgeordneten betonen außerdem die Bedeutung vollständiger Transparenz bei der Nutzung geschützter Inhalte durch genAI. Anbieter und Einsatzverantwortliche von KI sollen eine aufgeschlüsselte Liste aller zur Schulung verwendeten urheberrechtlich geschützten Werke sowie detaillierte Aufzeichnungen über Crawling-Aktivitäten für inference und retrieval-augmented generation bereitstellen. Das Fehlen solcher Informationen könnte als Urheberrechtsverletzung angesehen werden und rechtliche Konsequenzen für KI-Anbieter und -Einsatzverantwortliche nach sich ziehen. Wird ein entsprechender Gerichtsfall zugunsten der Rechteinhaber entschieden, sollen die KI-Anbieter oder -Einsatzverantwortlichen alle Rechtskosten und damit verbundene Ausgaben tragen. Lizenzierungsmarkt und Opt-out für das Training Die Abgeordneten fordern die Kommission auf, einen neuen Lizenzierungsmarkt für urheberrechtlich geschütztes Material zu schaffen, einschließlich freiwilliger kollektiver Lizenzvereinbarungen pro Sektor, die auch einzelne Urheberinnen und Urheber sowie kleine und mittlere Unternehmen einbeziehen. Sie wollen sicherstellen, dass Rechteinhaber ihre Werke vom Training durch KI ausschließen können und schlagen vor, dass das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eine solche Opt-out-Liste verwalten könnte. Schutz des Presse- und Nachrichtensektors Die Abgeordneten drängen die Kommission, die Presse und den Nachrichtenbereich zu schützen, deren Arbeit regelmäßig von KI-Systemen genutzt wird. Nachrichtenmedien, deren Traffic und Einnahmen durch KI-Systeme abgezogen werden, sollen vollständig entschädigt werden und außerdem das Recht haben, die Nutzung ihrer Inhalte für das Training von KI-Systemen abzulehnen. Die Abgeordneten bestehen darauf, dass die Aggregation von Nachrichteninhalten den Medienpluralismus und die Vielfalt der Informationen sicherstellen muss und dass selektive Informationsverarbeitung oder Self-Preferencing-Praktiken von Gatekeepern zugunsten ihrer KI-Dienste vermieden werden. KI-erstellte Inhalte und individueller Schutz Vollständig von KI generierte Inhalte sollten nach Ansicht der Abgeordneten nicht urheberrechtlich geschützt sein. Sie wollen außerdem sicherstellen, dass Einzelpersonen vor der Verbreitung manipulierte r bzw. KI-generierter Inhalte geschützt werden, und betonen die Verpflichtung digitaler Diensteanbieter, gegen solche rechtswidrige Nutzung vorzugehen. Zitat des Berichterstatters Axel Voss (EVP, DE) „Wir brauchen klare Regeln für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das KI-Training. Rechtssicherheit würde KI-Entwicklern ermöglichen zu wissen, welche Inhalte verwendet werden dürfen und wie Lizenzen erworben werden können. Andererseits würden Rechteinhaber vor unbefugter Nutzung ihrer Inhalte geschützt und erhielten eine Vergütung. Wenn wir KI in Europa fördern und entwickeln wollen und gleichzeitig unsere Kreativen schützen wollen, dann sind diese Bestimmungen unbedingt erforderlich.“