Die Abgeordneten haben drei Gesetzgebungsakte angenommen, um der Ukraine angesichts des anhaltenden russischen Angriffskriegs ein EU-Darlehen in Höhe von 90 Mrd. € bereitzustellen. Am Mittwoch verabschiedete das Parlament ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Ukraine mit einem EU-Darlehen von 90 Mrd. € für die Jahre 2026 und 2027. Das sogenannte Ukraine-Unterstützungsdarlehen soll den dringenden Finanzierungsbedarf des Landes decken, während Russlands Angriffskrieg in sein fünftes Jahr geht. Von dem Darlehen werden folgende Mittel bereitgestellt: 30 Mrd. € für makrofinanzielle Unterstützung bzw. Haushaltshilfe über die Ukraine-Fazilität der EU. 60 Mrd. € zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten der Ukraine und zur Unterstützung der Beschaffung militärischer Ausrüstung. Damit soll ein rechtzeitiger Zugang zu kritischen Verteidigungsgütern gewährleistet werden, die grundsätzlich aus der ukrainischen, der EU- sowie der Verteidigungsindustrie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bzw. der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) stammen sollen. Sind bestimmte Verteidigungsgüter für eine dringende Lieferung an die Ukraine in diesen Ländern nicht sofort verfügbar, gelten gezielte Ausnahmeregelungen für die Beschaffung aus Drittstaaten. Die finanzielle Unterstützung wird entsprechend dem Finanzierungsbedarf der Ukraine bereitgestellt, wie er in einer von der Ukraine ausgearbeiteten und von der Kommission geprüften Finanzierungsstrategie festgelegt ist. Diese Strategie bedarf der Zustimmung des Rates. Alle Mittel unterliegen strengen Bedingungen, darunter die fortgesetzte Verpflichtung der Ukraine zu demokratischer Regierungsführung, Rechtsstaatlichkeit sowie zum Schutz der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten. Dazu zählen auch laufende Anstrengungen zur Bekämpfung der Korruption und zur Stärkung demokratischer Institutionen. Das Unterstützungsdarlehen wird durch gemeinsame EU-Anleihen an den Kapitalmärkten finanziert und durch den „Spielraum“ („headroom“) des langfristigen EU-Haushalts abgesichert; die Kosten für den Schuldendienst werden aus den jährlichen EU-Haushalten gedeckt. Die Kommission schätzt die Kosten für den Schuldendienst auf rund 1 Mrd. € im Jahr 2027 und auf etwa 3 Mrd. € pro Jahr ab 2028. Die Ukraine ist zur Rückzahlung des Darlehenskapitals verpflichtet, sobald sie Kriegsreparationen von Russland erhält. Die zur Umsetzung dieses Unterstützungspakets erforderlichen Gesetzgebungsakte wurden im Dringlichkeitsverfahren des Parlaments angenommen, um eine rasche Hilfe für die Ukraine sicherzustellen. Abstimmungsergebnisse: Der Vorschlag zum Ukraine-Unterstützungsdarlehen wurde mit 458 Stimmen bei 140 Gegenstimmen und 44 Enthaltungen angenommen. Der Vorschlag zur Änderung der Ukraine-Fazilität erhielt 473 Stimmen bei 140 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen. Der Vorschlag zur Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU für den Zeitraum 2021–2027 wurde mit 490 Stimmen bei 130 Gegenstimmen und 32 Enthaltungen gebilligt. Nächste Schritte: Der Rat muss das Paket nun ebenfalls förmlich annehmen, damit die Kommission die erste Auszahlung Anfang des zweiten Quartals 2026 vornehmen kann. Hintergrund: Das EU-Unterstützungsdarlehen wurde am 18. Dezember 2025 vom Europäischen Rat in Brüssel vereinbart und am 14. Januar 2026 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Die 90 Mrd. € sollen zwei Drittel des geschätzten Finanzierungsbedarfs der Ukraine für den betreffenden Zeitraum abdecken. Da Tschechien, Ungarn und die Slowakei die Unterstützung des Darlehens abgelehnt haben, wurde die Einigung im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit erzielt. Dieses Verfahren ermöglicht es willigen EU-Mitgliedstaaten, in bestimmten Bereichen auch ohne Einstimmigkeit zusammenzuarbeiten.