Am Donnerstag verabschiedete das Parlament drei Resolutionen zur Menschenrechtslage im Iran, in Türkei und in Uganda. Systematische Unterdrückung, unmenschliche Bedingungen und willkürliche Inhaftierungen durch das Regime im Iran Abgeordnete verurteilen die Gewalt des iranischen Regimes gegen die eigene Bevölkerung, die insbesondere zivilgesellschaftliche Akteure, Demonstrierende, Frauen, Minderheiten und Gemeinschaften ins Visier nimmt. Sie prangern die Unterdrückung von Frauen an und fordern die sofortige Freilassung von inhaftierten Frauen, insbesondere der Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi. Das Parlament ist besorgt über Berichte, die die Zahl der Todesopfer der jüngsten Proteste auf etwa 35.000 schätzen, und warnt, dass die dokumentierten Handlungen die Schwelle für Verbrechen gegen die Menschlichkeit erreichen. Die Abgeordneten verlangen, dass diese Gräueltaten von UN-Organen unabhängig dokumentiert und Beweismaterial für künftige Strafverfahren gesichert wird, und betonen die Notwendigkeit von Rechenschaftspflicht durch internationale justizielle Mechanismen. Die Resolution fordert ein sofortiges Ende aller Gewalt und Repressionen gegen Zivilpersonen, einschließlich willkürlicher Festnahmen, erzwungener Verschleppungen und Folter, und drängt die Behörden, die Schikanen und Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitsfachkräften, die Verwundete behandeln, einzustellen. Die Abgeordneten bekräftigen ihre Solidarität mit dem iranischen Volk und unterstreichen, dass dieses die einzige legitime Quelle der Souveränität im Iran sei. Sie fordern den Rat und die Kommission auf, die zielgerichteten Sanktionen auszuweiten. Außerdem drängen sie die EU und ihre Mitgliedstaaten, eine Gegenstrategie zu entwickeln, um die Familien inhaftierter Personen zu unterstützen und die vom iranischen Regime gezielt eingesetzte Geiseldiplomatie zu verhindern. Das Parlament erinnert ferner daran, dass die Islamic Revolutionary Guard Corps (IRGC), die von der EU als terroristische Organisation eingestuft wurde, eine zentrale Rolle bei der Repression spielt. Die Resolution wurde mit 524 Stimmen für, 3 Stimmen gegen und 41 Enthaltungen angenommen. Weitere Details zur Resolution werden hier verfügbar sein. (12.02.2026) Gezielte Ausweisungen ausländischer Journalistinnen und Journalisten und ausländischer Christinnen und Christen in der Türkei unter Vorwänden der nationalen Sicherheit Das Parlament verurteilt nachdrücklich die gezielten Ausweisungen ausländischer Journalistinnen und Journalisten sowie ausländischer Christinnen und Christen in der Türkei, die unter unbegründeten Vorwänden der nationalen Sicherheit und ohne ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt werden. Angesichts des Mangels an Zugang zu Beweismaterial und effektiver gerichtlicher Überprüfung fordert das Parlament die türkischen Behörden auf, alle Formen der gerichtlichen und administrativen Schikanen gegen ausländische Journalistinnen und Journalisten unverzüglich einzustellen. Die Türkei muss alle Abschiebungen und Verfahren gegen den iranischen unabhängigen Journalisten Kaveh Taheri, den schwedischen Journalisten Joakim Medin und andere Journalistinnen und Journalisten, die wegen ihrer beruflichen Tätigkeit ins Visier genommen wurden, stoppen, heißt es im Text. Die Abgeordneten fordern außerdem die sofortige Einstellung der Verwendung der administrativen Sicherheitscodes N-82 und G-87, mit denen mindestens 300 ausländische Christinnen und Christen als Sicherheitsbedrohung eingestuft wurden, die Erteilung individuell begründeter Entscheidungen, die einer unabhängigen gerichtlichen Überprüfung unterliegen, sowie die Möglichkeit für willkürlich Ausgewiesene, zurückzukehren. Die Abgeordneten teilen die Einschätzung des Berichtes der Kommission zur Türkei 2025, dass Medienfreiheit und Pluralismus weiterhin stark eingeschränkt sind, und fordern die Kommission auf, diese Bedenken systematisch im politischen Dialog mit der Türkei vorzubringen und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen in Betracht zu ziehen, sollten diese Missbräuche anhalten. Die Resolution wurde mit 502 Stimmen für, 2 Stimmen gegen und 59 Enthaltungen angenommen. Weitere Details zur Resolution werden hier verfügbar sein. (12.02.2026) Weit verbreitete Einschüchterung, Schikanen und Festnahmen von Oppositionsfiguren nach den ugandischen Wahlen Das Parlament verurteilt aufs Schärfste die Abhaltung der ugandischen Wahlen am 15. Januar 2026, die von Missbräuchen, weitverbreiteter Einschüchterung, Betrug, Gewalt und einem landesweiten Internetabbruch geprägt waren. Die Abgeordneten äußern tiefe Besorgnis über die Aussetzung zivilgesellschaftlicher Gruppen sowie über erhebliche Drohungen und Einschüchterungen gegenüber der Opposition, einschließlich des Führers der National Unity Platform (NUP) und Präsidentschaftskandidaten Robert Kyagulanyi (Bobi Wine) und dem langjährigen Oppositionspolitiker Dr. Kizza Besigye. Das Parlament fordert deren sofortige und bedingungslose Freilassung sowie die Freilassung aller willkürlich Inhaftierten und verurteilt die Tötung des NUP-Anhängers Mesach Okello. Die Abgeordneten fordern die ugandischen Behörden auf, keine Militärgerichte gegen Zivilpersonen anzuwenden, verfassungsmäßige Garantien in der Justizpraxis sicherzustellen sowie den Verbleib aller vermissten Personen im Land offenzulegen. Die Resolution fordert die ugandischen Behörden auf, umfassende Wahl- und institutionelle Reformen durchzuführen und weitere Internetbeschränkungen zu unterlassen. Das Parlament bittet die EU und ihre Mitgliedstaaten, ihre Zusammenarbeit mit Uganda zu überprüfen, um die Achtung der EU-Prinzipien zu gewährleisten, kritisch mit den ugandischen Behörden zu engagieren und die Unterstützung für die ugandische Zivilgesellschaft, Menschenrechts- und LGBTIQ+-Verteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten zu priorisieren. Schließlich fordert das Parlament unabhängige und unparteiische Untersuchungen zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von politischen und militärischen Führungspersonen begangen wurden. Die Resolution wurde mit 514 Stimmen für, 3 Stimmen gegen und 56 Enthaltungen angenommen. Weitere Details zur Resolution werden hier verfügbar sein. (12.02.2026)