Am Donnerstag hat das Europäische Parlament neue Maßnahmen zum Schutz europäischer Landwirtinnen und Landwirte vor unfairen Handelspraktiken von Abnehmern landwirtschaftlicher Produkte angenommen. Mit 555 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 26 Enthaltungen gaben die Abgeordneten grünes Licht für neue Regeln, die die nationalen Behörden verpflichten, in Fällen unfairer Handelspraktiken zusammenzuarbeiten, mit dem Ziel, sicherzustellen, dass Landwirtinnen und Landwirte eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Fälle grenzüberschreitender unfairer Handelspraktiken, die Landwirtinnen, Landwirte und kleine Produzenten landwirtschaftlicher Produkte schädigen, zu verhindern, zu untersuchen und zu ahnden. Wesentliche Elemente der Regelung sind: Automatisches Eingreifen der Mitgliedstaaten: Zur Stärkung des Schutzes dürfen Mitgliedstaaten künftig eigenständig und ohne Beschwerde eines Produzenten gegen grenzüberschreitende unfaire Handelspraktiken vorgehen. Dieses System orientiert sich an dem Schutzregime für geografische Angaben im Binnenmarkt. Bekämpfung von Umgehungsversuchen durch Nicht-EU-Abnehmer: Um zu verhindern, dass Betreiber durch Verlagerung ihres Sitzes außerhalb der EU der Regelung entgehen, müssen außerhalb der EU ansässige Käufer eine „Kontaktperson mit Verantwortung für die EU“ benennen, falls ein Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet wird. Diese Person ist primärer Ansprechpartner für die Durchsetzungsbehörden und verpflichtet, Untersuchungen zu erleichtern. Grenzüberschreitender Informationsaustausch: Die Verordnung ermöglicht es den nationalen Durchsetzungsbehörden, sich über unfaire Handelspraktiken oder das Risiko solcher Praktiken mithilfe des bestehenden Internen Marktinformationssystems (IMI) zu informieren. Dieser Austausch soll abschreckend wirken und schnelle, koordinierte Reaktionen sicherstellen. Zitat des Berichterstatters Stefano Bonaccini (S&D, IT): „Wir haben aus einem potenziell einfachen Verwaltungsakt ein kraftvolles Instrument wirtschaftlicher und sozialer Gerechtigkeit gemacht. Wir senden damit eine klare Botschaft: Landwirtinnen und Landwirte dürfen sich nicht länger den unfairen Forderungen und Verhaltensweisen großer Abnehmer und Handelsketten beugen. Heute zeigt Europa, dass es zuhören und handeln kann. Wir stehen an der Seite derjenigen, die am meisten Unterstützung benötigen, stärken den Schutz kleiner Produzenten und sorgen dafür, dass die Agrar-Lebensmittel-Wertschöpfungskette fair, transparent und frei von Ausbeutung ist.“ Nächste Schritte: Die neuen Vorschriften müssen nun vom Rat der Europäischen Union angenommen werden. Sie treten 18 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hintergrund: Die im Jahr 2019 angenommene UTP-Richtlinie (Unfair Trading Practices) schützt Landwirtinnen und Landwirte vor Praktiken wie verspäteten Zahlungen oder kurzfristigen Stornierungen beim Verkauf ihrer Produkte an große Supermarktketten und Lebensmittelverarbeiter. Da rund 20 % der in der EU konsumierten landwirtschaftlichen und Lebensmittelprodukte aus einem anderen Mitgliedstaat stammen, zielt die neue Verordnung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Behörden, die für die Durchsetzung der UTP-Richtlinie zuständig sind, darauf ab, die Zusammenarbeit in Fällen unfairer Handelspraktiken zu verbessern, in denen Lieferanten und Abnehmer in unterschiedlichen Mitgliedstaaten ansässig sind.