Das Europäische Parlament hat grünes Licht für die Auszahlung von EU-Mitteln gegeben, um Beschäftigte zu unterstützen, die nach der Schließung eines Audi-Werks in Brüssel entlassen wurden. Am Mittwoch stimmten die Abgeordneten für die Freigabe von 7,5 Millionen Euro aus dem Europäischen Globalisierungsanpassungsfonds für entlassene Beschäftigte (EGF), um 3.414 Arbeitnehmer zu unterstützen, die infolge der Werksschließung ihre Anstellung verloren haben. Der Beschluss wurde im Plenum mit 593 Ja-Stimmen, 55 Gegenstimmen und 9 Enthaltungen angenommen. Im Februar 2025 hatte Audi die Produktion des Modells Q8 e-tron in Brüssel eingestellt und das Werk nach mehr als 75 Jahren geschlossen, was nicht nur bei Audi selbst, sondern auch bei mehreren Zulieferbetrieben zu Entlassungen führte. Nach Angaben der Entscheidung sollen von der Unterstützung 2.580 ehemalige Audi-Beschäftigte und 834 Personen aus Zulieferfirmen profitieren. Die mit EU-Mitteln finanzierten Maßnahmen umfassen unter anderem: Karriereberatung und Berufsorientierung Unterstützung bei der Arbeitssuche Weiterbildung und Umschulung zur Vermittlung neuer Kompetenzen Förderung der Selbstständigkeit für Beschäftigte, die ein eigenes Unternehmen gründen möchten Die Abgeordneten äußerten Bedauern über Audis Entscheidung, die Aktivitäten in Belgien einzustellen, obwohl das Unternehmen weiterhin profitabel sei, und wiesen darauf hin, dass die Produktion nach China und Mexiko verlagert werde. Zudem wurde die Sorge geäußert, dass schwierige Produktionsbedingungen – einschließlich unzureichendem Zugang zu und Einsatz von bezahlbaren sauberen Energiequellen – zur Verlagerungsentscheidung beigetragen hätten. Die Gesamtkosten des Unterstützungspakets werden auf 8,8 Millionen Euro geschätzt. Die EU übernimmt 85 % des Betrags (7,5 Millionen Euro), während die verbleibenden 15 % (etwa 1,3 Millionen Euro) von den belgischen regionalen öffentlichen Arbeitsvermittlungsdiensten getragen werden. Hintergrund: Gemäß der EGF-Verordnung 2021–2027 unterstützt der Fonds entlassene Arbeitnehmer und Selbständige, die aufgrund unerwarteter bedeutender Umstrukturierungsereignisse ihre Arbeit verloren haben. Mitgliedstaaten können EU-Mittel beantragen, wenn mindestens 200 Beschäftigte innerhalb eines definierten Referenzzeitraums von Entlassungen betroffen sind. Erfüllt ein Antrag die EGF-Kriterien, schlägt die Kommission die Mobilisierung von Mitteln vor, die vom Europäischen Parlament und dem Rat genehmigt werden müssen. Nach Angaben der Kommission hat der EGF bereits mehr als 181.000 Menschen in 20 Mitgliedstaaten unterstützt, wobei in 186 Fällen insgesamt 727 Millionen Euro ausgezahlt wurden.