Nach einer Abstimmung des Europäischen Parlaments muss die EU die Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90% gegenüber dem Stand von 1990 senken, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen. Am Dienstag unterstützten die Abgeordneten eine politische Vereinbarung mit dem Rat zu Änderungen des EU-Klimagesetzes mit 413 Stimmen zu 226 und 12 Enthaltungen, um ein neues, mittelfristiges und verbindliches 2040-EU-Klimaziel in das Gesetz aufzunehmen: die Reduktion der Netto-Treibhausgasemissionen um 90 % gegenüber 1990. Flexibilitäten für die Mitgliedstaaten Das überarbeitete Klimagesetz führt Flexibilitäten ein, wie das 2040-Ziel erreicht werden kann. Ab 2036 können bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsreduktionen (zwei Prozentpunkte mehr als von der Kommission vorgeschlagen) aus hochwertigen internationalen Kohlenstoffgutschriften aus Partnerländern stammen. Auf Druck des Parlaments dürfen diese Gutschriften jedoch nur in Sektoren verwendet werden, die nicht vom EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) reguliert werden, und sie dürfen nur aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele und -politik mit dem Pariser Abkommen vereinbar sind. Die Abgeordneten haben zudem Sicherungsmaßnahmen aufgenommen, um die Finanzierung von Projekten zu verhindern, die den strategischen Interessen der EU zuwiderlaufen. Der Text sieht außerdem die Möglichkeit vor, dass domestische dauerhafte Kohlenstoffentnahmen genutzt werden können, um schwer vermeidbare Emissionen im ETS auszugleichen, sowie verstärkte Flexibilität innerhalb und zwischen Sektoren und Instrumenten, um die Ziele so kosteneffizient wie möglich zu erreichen. Dadurch sollen der grüne Wandel und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU Hand in Hand gehen. Die Einführung des ETS2 wird ebenfalls um ein Jahr verschoben, von 2027 auf 2028. Das ETS2 soll CO2-Emissionen aus der Kraftstoffverbrennung in Gebäuden und im Straßenverkehr abdecken. Überprüfung des 2040-Ziels Die Kommission wird alle zwei Jahre den Fortschritt in Richtung des Ziels bewerten, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Daten, technologischer Entwicklungen und des Zustands der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU. Sie wird dabei auch folgenden Punkten Beachtung schenken: Trends bei den Energiepreisen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte, den Stand der Netto-Entnahmen auf EU-Ebene im Vergleich zu dem, was notwendig ist, um das 2040-Ziel zu erreichen, aktuellen wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen. Nach der Überprüfung kann die Kommission eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen, die eine Anpassung des 2040-Ziels oder zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung des unterstützenden Rahmens umfassen könnte – beispielsweise zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts der EU. Nächste Schritte Sobald der Rat den Text gebilligt hat, tritt er 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Hintergrund Das Europäische Klimagesetz macht das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten. Es legt außerdem ein rechtlich bindendes Ziel fest, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu reduzieren.