Das Europäische Parlament hat heute einer Senkung der Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 % gegenüber 1990 zugestimmt. Damit wird ein neues, verbindliches Zwischenziel eingeführt, um die EU auf den Pfad zur Klimaneutralität bis 2050 zu bringen. Am Dienstag unterstützten die Abgeordneten eine politische Einigung mit dem Rat über Änderungen des EU-Klimagesetzes mit 413 Stimmen bei 226 Gegenstimmen und 12 Enthaltungen. Flexibilität für die Mitgliedstaaten Das überarbeitete Klimagesetz führt mehr Flexibilität bei der Erreichung des 2040-Ziels ein. Ab 2036 können bis zu fünf Prozentpunkte der Netto-Emissionsminderungen (das sind zwei Prozentpunkte mehr als von der Kommission vorgeschlagen) durch hochwertige internationale CO₂-Zertifikate aus Partnerländern erbracht werden. Auf Drängen des Parlaments gelten dabei folgende Bedingungen: Diese Zertifikate dürfen ausschließlich in Sektoren eingesetzt werden, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS) fallen. Die Zertifikate dürfen nur aus Partnerländern stammen, deren Klimaziele und -politiken mit den Zielen des Pariser Abkommens vereinbar sind. Zusätzliche Schutzklauseln wurden aufgenommen, um die Finanzierung von Projekten zu verhindern, die den strategischen Interessen der EU widersprechen. Eine größere Flexibilität innerhalb und zwischen Sektoren und Instrumenten soll helfen, die Klimaziele kosteneffizienter zu erreichen und damit die grüne Transformation mit der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbinden. Die Einführung des EU-Emissionshandelssystems ETS2 wird ebenfalls um ein Jahr verschoben, von 2027 auf 2028. ETS2 wird CO₂-Emissionen aus der Verbrennung von Brennstoffen in Gebäuden und im Straßenverkehr abdecken. Überprüfung des 2040-Ziels Die Kommission wird alle zwei Jahre die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele bewerten und dabei aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, technologische Entwicklungen und die Lage der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der EU berücksichtigen. Sie wird zudem: Trends bei den Energiepreisen und deren Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte analysieren, prüfen, inwieweit die Netto-CO₂-Entnahmen auf EU-Ebene ausreichen, um das 2040-Ziel zu erreichen, auf Grundlage dieser Überprüfung gegebenenfalls eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorschlagen, etwa eine Anpassung des 2040-Ziels oder zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wohlstands und des sozialen Zusammenhalts der EU. Nächste Schritte Sobald auch der Rat den Text gebilligt hat, tritt das Gesetz 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Hintergrund Mit dem Europäischen Klimagesetz wird das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu einer rechtlich verbindlichen Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten. Außerdem ist bereits ein verbindliches Ziel festgelegt, die Netto-Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken. Die Beschlüsse bieten für Österreich Chancen, insbesondere durch Förderung der grünen Transformation, die Stärkung klimafreundlicher Technologien und neue Exportmöglichkeiten für heimische Unternehmen im Bereich Erneuerbare Energien, Energieeffizienz und klimafreundliche Mobilität. Gleichzeitig sollen durch die vorgesehenen Flexibilitäten und Schutzklauseln negative Wettbewerbswirkungen abgemildert werden.