Das Europäische Parlament hat am Dienstag zusätzliche Schutzmaßnahmen zugunsten der EU-Landwirtschaft gebilligt, um mögliche Schäden infolge der Handelsliberalisierung mit den Mercosur-Ländern zu verhindern. Die Verordnung wurde mit 483 Stimmen dafür, 102 Stimmen dagegen und 67 Enthaltungen angenommen.Die neue Verordnung legt fest, unter welchen Bedingungen die EU die im Rahmen des EU-Mercosur-Handelsabkommens vorgesehenen Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Einfuhren aus den Mercosur-Ländern vorübergehend aussetzen kann. Betroffen sind Importe aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.Nach den neuen Vorschriften leitet die Europäische Kommission eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein, wenn:die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Dreijahresdurchschnitt um 5 % steigen (ein Schwellenwert, der deutlich unter dem ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen Wert von 10 % pro Jahr liegt), unddie Einfuhrpreise gleichzeitig um 5 % unter dem jeweiligen inländischen Preis liegen.Eine Untersuchung kann zudem auf Antrag eines Mitgliedstaats, einer natürlichen oder juristischen Person, die die betroffene Branche vertritt, oder eines Verbands im Namen der Branche eingeleitet werden, wenn eine ernsthafte Schädigung der betreffenden Branche droht.Zu den ausdrücklich genannten sensiblen Erzeugnissen gehören unter anderem:GeflügelRindfleischEierZitrusfrüchteZuckerMindestens alle sechs Monate muss die Kommission dem Europäischen Parlament einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der Einfuhren dieser sensiblen Erzeugnisse bewertet werden, wodurch die Marktüberwachung und Transparenz deutlich erhöht werden.Gabriel Mato (EVP, Spanien), ständiger Berichterstatter für Mercosur, erklärte: „Die Schutzklauseln stellen sicher, dass das EU-Mercosur-Abkommen von einem ausgewogenen und glaubwürdigen Schutzmechanismus für unseren Agrarsektor begleitet wird. Sie stärken die Marktüberwachung, führen klare und objektive Kriterien zur Erkennung von Marktstörungen ein und ermöglichen ein schnelleres Handeln bei sensiblen Erzeugnissen, wenn Anzeichen für Schäden vorliegen. Sie geben den Landwirten Stabilität und Planbarkeit, während gleichzeitig das Gesamtgleichgewicht des Abkommens gewahrt bleibt.“Nächste Schritte: Nach der formellen Annahme durch den Rat wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt in Kraft, sobald das Mercosur-Interimshandelsabkommen wirksam wird.Hintergrund: Die bilateralen Schutzklauseln sollen sowohl Bestandteil des EU-Mercosur-Assoziierungsabkommens als auch des EU-Mercosur-Interimshandelsabkommens sein. Beide Abkommen müssen noch vom Europäischen Parlament ratifiziert werden. Das Parlament hat den Europäischen Gerichtshof um ein Gutachten zur Vereinbarkeit der Abkommen mit den EU-Verträgen ersucht; bis zum Vorliegen dieses Gutachtens kann das Parlament die Abkommen nicht ratifizieren. Die Europäische Kommission kann jedoch eine vorläufige Anwendung des Abkommens beschließen, sobald mindestens ein Mercosur-Land sein Ratifizierungsverfahren abgeschlossen hat.