Am Dienstag stimmten die Abgeordneten neuen Rechtsvorschriften zu, mit denen der Schutz und die Unterstützung der europäischen Weinproduzenten verbessert werden sollen. Mit 625 Stimmen bei 15 Gegenstimmen und 11 Enthaltungen billigte das Parlament die vorläufige Einigung, die am 4. Dezember 2025 mit den EU-Mitgliedstaaten erzielt worden war. Klare Kennzeichnung für alkoholfreie und alkoholreduzierte Weine: Zur Klarstellung der Vorschriften für entalkoholisierte Weine darf der Begriff „alkoholfrei“ in Verbindung mit der Angabe „0,0 %“ verwendet werden, wenn der Alkoholgehalt des Erzeugnisses 0,05 Volumenprozent nicht überschreitet. Erzeugnisse mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 Volumenprozent, die zugleich mindestens 30 % unter dem üblichen Alkoholgehalt der jeweiligen Weinkategorie vor der Entalkoholisierung liegen, gelten als „alkoholreduziert“. Mehr Mittel und Flexibilität für Weinproduzenten: Als Reaktion auf schwere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse oder Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten erhalten Winzer zusätzliche Unterstützung. Der Text sieht zudem den Einsatz von EU-Mitteln für das Rodungsverfahren (das sogenannte „grubbing up“) vor. Außerdem wird die nationale Zahlungsobergrenze für Weindestillation und Grünlese auf 25 % der insgesamt verfügbaren Mittel pro Mitgliedstaat festgelegt. Förderung von Weintourismus und Exporten: Erzeuger erhalten zusätzliche Unterstützung zur Förderung des Weintourismus. Maßnahmen zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums in ländlichen Gebieten und zur Förderung hochwertiger europäischer Weine in Drittländern können mit bis zu 60 % aus EU-Mitteln kofinanziert werden; die Mitgliedstaaten können für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 30 % und für größere Unternehmen bis zu 20 % beisteuern. Förderfähige Tätigkeiten können unter anderem umfassen: Informations- und Promotionsmaßnahmen wie Werbung; Veranstaltungen und Messen; Ausstellungen und Studien. Diese Maßnahmen können zunächst für drei Jahre finanziert und zweimal verlängert werden, sodass insgesamt eine Laufzeit von bis zu neun Jahren möglich ist. Zitat der Berichterstatterin: Esther Herranz García (EVP, Spanien) erklärte: „Dieses Gesetz stellt eine wirksame Antwort auf die Krise dar, mit der der Weinsektor konfrontiert ist. Europa reagiert mit konkreten Instrumenten, etwa durch den Einsatz europäischer Mittel für Krisenmaßnahmen, verbesserte Bedingungen für Absatzförderungs- und Kommunikationsmaßnahmen sowie eine höhere Kofinanzierung, um Landwirten zu helfen, sich schneller an den Klimawandel anzupassen. Die Mitgliedstaaten erhalten ein stärkeres Instrumentarium, um die Herausforderungen des Sektors in unterschiedlichen Ländern und Regionen anzugehen.“ Nächste Schritte: Die vorläufige Einigung muss nun noch vom Rat gebilligt werden, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können.