Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ersuchen, zu prüfen, ob das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur mit den EU‑Verträgen vereinbar ist. Mit 334 Ja‑Stimmen, 324 Nein‑Stimmen und 11 Enthaltungen nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der es den EuGH um ein Rechtsgutachten zu dem Abkommen bittet. Eine zweite Entschließung, in der ebenfalls eine rechtliche Bewertung gefordert wurde, wurde mit 225 Ja‑Stimmen, 402 Nein‑Stimmen und 13 Enthaltungen abgelehnt. Nächste Schritte: Die Rechtsgrundlage des Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und dem Mercosur (EMPA) und des Interimsabkommens (iTA) wird nun vom EuGH geprüft. Das Europäische Parlament wird seine Prüfung der Texte fortsetzen, während es die Stellungnahme des EU‑Gerichtshofs abwartet. Erst nach der Prüfung durch den EuGH kann das Parlament darüber abstimmen, ob es dem Abkommen zustimmt oder nicht. Die Einholung eines Gutachtens durch den EuGH soll die rechtliche Grundlage für das weitere Vorgehen klären und sicherstellen, dass das Abkommen mit den geltenden EU‑Verträgen in Einklang steht.