Am Mittwoch hat das Europäische Parlament dem Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit für ein EU‑Darlehen in Höhe von 90 Milliarden Euro an die Ukraine zugestimmt. Das Unterstützungsdarlehen war auf dem EU‑Gipfel in Brüssel am 18. Dezember 2025 vereinbart worden und wurde von der Europäischen Kommission am 14. Januar 2026 vorgelegt. Da einige Mitgliedstaaten – namentlich Tschechien, Ungarn und die Slowakei – das Darlehen nicht unterstützen, wird die Einigung nun im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit umgesetzt. Dieser Mechanismus ermöglicht es willigen EU‑Mitgliedstaaten, in bestimmten Politikbereichen enger zusammenzuarbeiten. Nach den EU‑Verträgen benötigt die verstärkte Zusammenarbeit die Zustimmung des Parlaments; der Vorschlag wurde mit 499 Ja‑Stimmen, 135 Nein‑Stimmen und 24 Enthaltungen gebilligt. Bereits am Dienstag hatten die Abgeordneten beschlossen, ihre Arbeit an dem Darlehen und den begleitenden Vorschlägen zu beschleunigen. Die nun folgenden Schritte sehen vor, dass die Details im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zwischen Parlament und Rat ausgehandelt und vereinbart werden müssen. Für Österreich ist die Entscheidung aus wirtschaftlicher Sicht relevant, da sie zur Stabilität in Europa beiträgt und mittel‑ bis langfristig Möglichkeiten für österreichische Unternehmen im Bereich Wiederaufbau, Infrastruktur und Dienstleistungen schaffen kann.