Abgeordnete des Europäischen Parlaments wollen das Recht der Reisenden auf Entschädigung bei einer Verspätung von drei Stunden beibehalten und gleichzeitig einfachere Erstattungsverfahren sowie kostenfreies Handgepäck durchsetzen. Am Mittwoch nahm das Europäische Parlament seine Position zur Überarbeitung der EU-Regeln zu Fluggastrechten an (632 Stimmen dafür, 15 dagegen und 9 Enthaltungen). Die Änderungen betreffen Vorschläge, die im Juni 2025 von den EU-Mitgliedstaaten eingebracht worden waren. Die Abgeordneten lehnten den Versuch der EU-Verkehrsminister ab, die Fluggastrechte zu schwächen. Diese Rechte bestehen seit 2004 und sollen sicherstellen, dass Passagiere bei Reisebeeinträchtigungen ausreichend geschützt sind. Sicherung bestehender Rechte Das Parlament will das Recht der Fluggäste erhalten, bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden, bei Annullierung oder bei verweigerter Beförderung eine Erstattung oder Umbuchung sowie eine Entschädigung zu beanspruchen. Der Rat hingegen schlägt vor, die Entschädigung erst nach einer Verzögerung von vier bis sechs Stunden (je nach Flugdistanz) anwendbar zu machen. Das Parlament spricht sich außerdem gegen eine Verringerung der derzeitigen Entschädigungsbeträge aus und schlägt Entschädigungen zwischen €300 und €600 je nach Flugdistanz vor. Die Regierungen der Mitgliedstaaten wollen Entschädigungen zwischen €300 und €500 festlegen. Da die Verantwortung der Fluggesellschaften auf Situationen begrenzt werden soll, die in ihrer Kontrolle liegen, fordert das Parlament, die Liste der außergewöhnlichen Umstände, die die Haftung aufheben würden, zu erneuern. Zu den derzeitigen Ausnahmen zählen Naturkatastrophen, Krieg, Wetterbedingungen oder unvorhergesehene Arbeitskonflikte, die den Luftverkehr betreffen. Das Parlament möchte, dass diese Liste erschöpfend ist und die Kommission sie regelmäßig aktualisiert. Die Pflicht, feststeckende Passagiere bei langen Verzögerungen mit Erfrischungen alle zwei Stunden nach dem ursprünglichen Abflugzeitpunkt, nach drei Stunden eine Mahlzeit und bei längeren Verzögerungen eine Übernachtung von maximal drei Nächten zu versorgen, soll in allen Fällen beibehalten werden. Die Abgeordneten stimmen in diesem Punkt mit dem Rat überein und argumentieren, die Dreinächte-Grenze biete den Fluggesellschaften mehr Vorhersagbarkeit und schütze sie vor unverhältnismäßigen Kosten. Schnellere und einfachere Erstattungen Das Parlament möchte die Einführung von vorausgefüllten Formularen für Entschädigungs- und Erstattungsanträge, um die Bearbeitung von Ansprüchen zu vereinfachen und den Einsatz von Anspruchsvermittlern zu reduzieren. Nach dem Entwurf müssten Luftverkehrsunternehmen Passagieren, die von Störungen (Annullierung oder Verspätung) betroffen sind, innerhalb von 48 Stunden ein vorausgefülltes Formular zusenden. (Die Position des Rates verlangt ein vorausgefülltes Formular nur bei Annullierungen, nicht bei langen Verspätungen.) Reisende hätten dann ein Jahr Zeit, einen Antrag zu stellen. Stärkung des Schutzes für Passagiere Das Parlament will, dass Passagiere das Recht haben, kostenfrei einen persönlichen Gegenstand (z. B. Handtasche, Rucksack oder Laptop) und ein weiteres kleines Handgepäckstück mit maximalen Abmessungen von 100 cm (kombiniert Länge, Breite und Höhe) und einem Gewicht bis zu 7 kg mit an Bord zu nehmen. Darüber hinaus wollen die Abgeordneten zusätzliche Gebühren abschaffen, die Reisende manchmal für die Korrektur von Namensfehlern oder für den Check-in zahlen müssen. Passagiere sollen zudem die Wahl zwischen digitalen und Papier-Bordkarten behalten. Schutz vulnerabler Passagiere Besonderes Augenmerk legen die Abgeordneten auf Reisende mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Diese Passagiere sollen Anspruch auf Entschädigung, Umbuchung und Unterstützung durch die Fluggesellschaften haben, wenn sie einen Flug aufgrund des Versagens des Flughafens, ihnen rechtzeitig zum Gate zu helfen, verpassen. Passagiere mit eingeschränkter Mobilität, Schwangere, Säuglinge und Kinder in Kinderwagen mit einer Begleitperson sollen beim Boarding bevorzugt werden, und ihre Begleitpersonen sollen auf einem angrenzenden Sitzplatz ohne zusätzliche Kosten untergebracht werden. Zitat Der Berichterstatter Andrey Novakov (EVP, BG) sagte: „Das Parlament ist bereit, den Kampf für klarere und vorhersehbarere Regeln für Fluggesellschaften und einen stärkeren Luftfahrtsektor fortzusetzen, jedoch nicht auf Kosten der Passagiere. Unsere Grundlage ist klar: Wir sind entschlossen, die Fluggastrechte zu verbessern und nicht zu verwässern. Wir bestehen auf den Dreistunden-Schwellenwert für Entschädigungen, den bestehenden Entschädigungsbeträgen, vorausgefüllten Formularen und durchsetzbaren Schutzmaßnahmen als unsere roten Linien. Wir rechnen damit, dass die EU-Verkehrsminister ihre Position überdenken, damit wir gemeinsam eine für alle akzeptable Lösung finden. Die Bürger erwarten, dass wir liefern.“ Nächste Schritte Im Rahmen des Verfahrens der zweiten Lesung wird die Position des Parlaments an den Rat übermittelt. Wenn der Rat nicht alle Änderungsanträge des Parlaments akzeptiert, wird ein sogenanntes Versöhnungsausschuss einberufen, um eine Einigung über die endgültige Fassung des Gesetzes zu finden. Hintergrundinformationen Seit das Parlament 2014 Vorschläge zur Reform der Fluggastrechte gemacht hat, sind die Fortschritte zur Aktualisierung dieser Regeln im Rat 11 Jahre lang ins Stocken geraten. Im Juni 2025 erzielten die EU-Verkehrsminister jedoch eine politische Einigung, die Verhandlungen mit dem Parlament ermöglichte. Die interinstitutionellen Gespräche begannen im Oktober 2025, führten aber nicht zu einer Einigung, sodass das Parlament seine Position in der zweiten Lesung annehmen musste.