Am Mittwoch forderte das Europäische Parlament die Kommission auf, Regeln für den Einsatz von algorithmischem Management (AM) am Arbeitsplatz vorzuschlagen. In einem Bericht zu einer legislativen Initiative, der mit 451 Stimmen bei 45 Gegenstimmen und 153 Enthaltungen angenommen wurde, legen die Abgeordneten eine Reihe von Empfehlungen vor, um den transparenten, fairen und sicheren Einsatz automatisierter Überwachungs- und Entscheidungsfindungssysteme am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Abgeordneten betonen, dass der Einsatz von Systemen des algorithmischen Managements Chancen zur Optimierung der Arbeit bieten kann, fordern jedoch gleichzeitig, die Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre personenbezogenen Daten am Arbeitsplatz zu schützen und menschliche Aufsicht sicherzustellen. Menschliche Kontrolle statt automatischer Entscheidungen: Nach dem geforderten neuen Vorschlag muss jede durch AM-Systeme getroffene oder unterstützte Entscheidung einer menschlichen Aufsicht unterliegen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Recht haben, Erklärungen zu Entscheidungen zu verlangen, die durch algorithmisches Management getroffen oder unterstützt wurden. Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer der Ansicht ist, dass ihre bzw. seine Rechte durch eine AM-Entscheidung verletzt wurden, soll eine Überprüfung verlangt werden können; das betreffende AM-System könnte daraufhin geändert oder eingestellt werden. Das Parlament fordert, dass Entscheidungen über ein Arbeitsverhältnis oder seine Beendigung, die Verlängerung oder Nichtverlängerung eines Vertrags, Änderungen der Vergütung oder disziplinäre Maßnahmen stets von einem Menschen getroffen und einer menschlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Transparenz und Recht auf Information: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten darüber informiert werden, wie sich diese Systeme auf die Arbeitsbedingungen auswirken, wann sie für automatisierte Entscheidungen eingesetzt werden, welche Art von Daten sie erheben oder verarbeiten und wie eine menschliche Aufsicht sichergestellt wird. Zudem sollten Beschäftigte konsultiert werden, wenn AM-Systeme zur Entscheidungsfindung über Vergütung, Bewertung, Aufgabenverteilung oder Arbeitszeit eingesetzt werden. Der Einsatz von AM müsse das Wohlbefinden respektieren und dürfe weder die Sicherheit noch die körperliche oder psychische Gesundheit der Beschäftigten gefährden, fügen die Abgeordneten hinzu. Schutz der Arbeitnehmerdaten: Zum Schutz der Privatsphäre und der Daten von Beschäftigten würden die von den Abgeordneten vorgeschlagenen Regeln die Verarbeitung folgender Daten untersagen: Daten, die sich auf den emotionalen, psychologischen oder neurologischen Zustand von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beziehen, private Kommunikation, Geolokalisierung außerhalb der Arbeitszeit, die Nutzung von Daten während arbeitsfreier Zeiten, und Daten zur Vereinigungsfreiheit und zur kollektiven Interessenvertretung. Zitat des Berichterstatters Andrzej Buła (EVP, Polen) erklärte: „Dieses Thema betrifft sowohl Arbeitgeber als auch 200 Millionen Arbeitnehmer in der EU. Rechte, Sicherheit und Würde von Arbeitgebern und Arbeitnehmern müssen strikt respektiert werden. Dies ist ein starkes Signal: Europa kann Wettbewerbsfähigkeit mit sozialer Verantwortung verbinden. Es kann innovative Unternehmen unterstützen, ohne hohe Standards und den Schutz der Arbeitnehmer zu opfern.“ Nächste Schritte: Nachdem der Bericht zur legislativen Initiative angenommen wurde, hat die Kommission drei Monate Zeit, um auf die Aufforderung des Parlaments zu reagieren, entweder indem sie das Parlament über die geplanten nächsten Schritte informiert oder indem sie begründet, warum sie keine Initiative im Sinne der Forderungen des Parlaments ergreift. Hintergrund: Auf EU-Ebene gibt es bereits Rechtsvorschriften zu künstlicher Intelligenz und Datenschutz, etwa das KI-Gesetz (AI Act) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vorschriften, die sich spezifischer auf den Einsatz künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz beziehen, sind in der Richtlinie über Plattformarbeit festgelegt.