Das EU-Entwaldungsgesetz soll den Klimawandel und den Verlust biologischer Vielfalt bekämpfen und sicherstellen, dass in der EU verkaufte Produkte nicht aus abgeholzten Flächen stammen. Mit 405 Stimmen zu 242 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen hat das Parlament gezielte Änderungen an der EU-Entwaldungsverordnung verabschiedet, die bereits informell mit den EU-Mitgliedstaaten am 4. Dezember 2025 vereinbart worden waren. Aufschub für Unternehmen: Alle Unternehmen erhalten ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung von Entwaldung umzusetzen. Konkret gelten folgende Fristen: Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 umsetzen. Kleine Marktteilnehmer – Privatpersonen und Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 10 Millionen Euro im Zusammenhang mit den betreffenden Produkten – müssen die Verordnung ab dem 30. Juni 2027 umsetzen. Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und Raum für die Verbesserung des IT-Systems schaffen, das Betreiber, Händler und deren Vertreter für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen. Vereinfachung der Sorgfaltspflichten: Kleine und kleinste Primärerzeuger müssen künftig nur noch eine einmalige, vereinfachte Erklärung abgeben. Dadurch wird es insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe und kleine Zulieferer leichter, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, ohne die Ziele der Verordnung zu gefährden. Weiterhin sind nur Unternehmen, die ein relevantes Produkt zum ersten Mal auf den EU-Markt bringen, für die Einreichung von Sorgfaltserklärungen verantwortlich; Unternehmen und Händler, die das Produkt anschließend vermarkten, sind davon ausgenommen. Auf Wunsch des Parlaments werden gedruckte Produkte aus dem Anwendungsbereich der Verordnung gestrichen. Die Europäische Kommission muss bis zum 30. April 2026 einen Bericht vorlegen, der die Auswirkungen des Gesetzes und den Verwaltungsaufwand, insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen, bewertet. Zitat: Nach der Abstimmung erklärte die Berichterstatterin des Parlaments, Christine Schneider (EVP, DE): „Der Kern der EU-Entwaldungsverordnung bleibt erhalten. Wir schützen Wälder, die tatsächlich von Entwaldung bedroht sind, und vermeiden gleichzeitig unnötige Verpflichtungen in Gebieten, in denen keine solche Gefahr besteht. Diese Einigung nimmt die Sorgen von Landwirten, Förstern und Unternehmen ernst und stellt sicher, dass die Verordnung auf praktische und umsetzbare Weise angewendet werden kann.“ Nächste Schritte: Der Text muss noch vom Rat angenommen und vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit die Änderungen in Kraft treten können. Hintergrund: Die ursprüngliche Verordnung wurde am 19. April 2023 vom Parlament verabschiedet. Ziel ist es, Entwaldung zu verhindern, die mit dem EU-Konsum folgender Produkte verbunden ist: Kakao Kaffee Palmöl Soja Holz Kautschuk Rinderprodukte Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch verursacht schätzungsweise etwa 10 % der globalen Entwaldung; Palmöl und Soja machen mehr als zwei Drittel davon aus. Für Österreich bedeutet die Beschlussfassung eine zweifache Wirkung: Sie unterstützt die globalen Umweltziele gegen Entwaldung und bietet gleichzeitig Betrieben, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, mehr Zeit und vereinfachte Verfahren zur Umsetzung der neuen Vorschriften, was die praktikable Einhaltung für heimische Erzeuger und Händler erleichtert.