Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben neue Vorschriften verabschiedet, die Landwirten mehr Flexibilität und Unterstützung bei der Einhaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU bieten. Die vorläufige Vereinbarung wurde am 10. November 2025 zwischen Parlament und Rat ausgehandelt und mit 629 Stimmen zu 17 bei 16 Enthaltungen angenommen. Unterstützung für Kleinbauern: Kleine landwirtschaftliche Betriebe können künftig mit bis zu 3.000 € jährlicher finanzieller Unterstützung gefördert werden (statt der ursprünglich vorgeschlagenen 2.500 €). Zusätzlich ist eine einmalige Investitionshilfe von bis zu 75.000 € vorgesehen (statt bisher 50.000 €). Umweltanforderungen und Vereinfachungen: Die neuen Vorschriften sollen helfen, die Biodiversität zu erhalten und Landwirten zugleich kosten- und arbeitsintensive Maßnahmen wie regelmäßiges Pflügen zu ersparen. Zu den vorgesehenen Erleichterungen gehören: Flächen, die als Ackerland klassifiziert sind, behalten ab dem 1. Januar 2026 diese Bezeichnung bei, auch wenn sie längere Zeit nicht gepflügt, bebaut oder neu eingesät wurden. Landwirtschaftliche Betriebe mit Bio-Zertifizierung erfüllen automatisch die Anforderungen an einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) für jene Teile ihres Betriebs, die bereits ökologisch bewirtschaftet werden oder sich derzeit in der Umstellung zum ökologischen Landbau befinden. Mitgliedstaaten können diese Vereinfachungen jedoch einschränken, falls die dafür notwendigen Kontrollen einen zu hohen Verwaltungsaufwand verursachen würden. Weniger Vor-Ort-Kontrollen: Inspektionen erfolgen nach dem sogenannten Once-only-Prinzip, sodass landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr als eine offizielle Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr durchlaufen müssen. Zitat des Berichterstatters: André Rodrigues (S&D, PT) sagte: „Landwirte brauchen klare Regeln, weniger Bürokratie und verlässliche Zahlungen. Was wir heute beschlossen haben, beweist, was wir von Anfang an verteidigt haben: Wir können einfachere Regeln und bessere Hilfen haben, ohne Umwelt- und Sozialstandards zu schwächen.“ Nächste Schritte: Die Vereinbarung muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Danach kann sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt einen Tag später in Kraft.