Am Donnerstag forderte das Europäische Parlament die EU auf, mehr Verantwortung für die europäische Sicherheit zu übernehmen und sich tatkräftig für einen dauerhaften Frieden in der Ukraine einzusetzen. Vor dem Hintergrund jüngster Initiativen der US-Regierung zur Beendigung des Krieges in der Ukraine verabschiedete das Plenum mit 401 Stimmen dafür, 70 dagegen und 90 Enthaltungen eine Entschließung, in der es die EU und ihre Mitgliedstaaten auffordert, in diesem entscheidenden geopolitischen Moment Führungsstärke zu zeigen. Das Parlament verlangt, dass die EU weiterhin mit Washington und anderen gleichgesinnten Partnern zusammenarbeitet, um sicherzustellen, dass Verhandlungen über einen gerechten und dauerhaften Frieden für die Ukraine auf den Grundsätzen des Völkerrechts basieren. Die Abgeordneten sind der Ansicht, dass einem nachhaltigen Frieden ein wirksamer Waffenstillstand vorausgehen muss, gestützt auf robuste EU- und US-Sicherheitsgarantien für Kiew (Kyjiw), deren Wirkung dem Umfang von Artikel 5 der NATO und Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union gleichkommt. Die Entschließung fordert, dass solche Garantien verhindern, dass es zu einer erneuten Aggression kommt, und vorsehen, dass bei einer solchen Aggression sofortige Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die Abgeordneten betonen außerdem, dass kein vorübergehend besetztes ukrainisches Gebiet von der EU oder ihren Mitgliedstaaten rechtlich als russisches Territorium anerkannt wird. Das Parlament unterstreicht die Notwendigkeit einer europäischen Beteiligung an allen Friedensverhandlungen, da das Ergebnis des Ukrainekriegs tiefgreifende Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung haben wird. Es bekräftigt ausdrücklich: „Nichts, was die Ukraine betrifft, sollte ohne die Ukraine beschlossen werden, und nichts, was Europa betrifft, sollte ohne Europa beschlossen werden.“ Zum Verhältnis zu den USA heißt es im Text, dass die Abgeordneten die bisherigen Bemühungen der US-Regierung zur Beendigung des russischen Angriffskriegs anerkennen, gleichzeitig aber die Auffassung vertreten, dass eine ambivalente US-Politik gegenüber der Ukraine dem Ziel eines dauerhaften Friedens abträglich sein kann. Ferner betont das Parlament, dass einem Friedensabkommen keine Beschränkungen hinsichtlich der Fähigkeit der Ukraine auferlegt werden dürfen, ihre Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit zu verteidigen. Die Ukraine müsse frei entscheiden dürfen, welche Sicherheits- und politischen Bündnisse sie eingehen will, ohne ein Veto Russlands. Ein zentraler Punkt der Entschließung ist die Forderung nach finanzieller Verantwortung Russlands: Russland müsse in einem Friedensabkommen verpflichtet werden, die Ukraine für alle materiellen und immateriellen Schäden, die es verursacht hat, vollständig zu entschädigen. In diesem Zusammenhang fordern die Abgeordneten die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, unverzüglich ein rechtlich und finanziell tragfähiges „Reparationsdarlehen“ für die Ukraine zu beschließen und in die Wege zu leiten, dessen Deckung die eingefrorenen Vermögenswerte Russlands bilden. Das Parlament stellt klar, dass über die künftige Verwendung der Investitionen, die auf diesen Vermögenswerten beruhen, sowie über die entsprechenden Konditionen nicht ohne Beteiligung der EU verhandelt werden darf. Zudem beharrt es darauf, dass die Sanktionen gegen Russland erst aufgehoben werden dürfen, wenn ein Friedensabkommen ausgehandelt und umgesetzt ist. Sollte sich Russland ernsthaften Friedensgesprächen verweigern, fordern die Abgeordneten die EU auf, weitere substanzielle Sanktionen zu verhängen. Wesentliche Forderungen der Entschließung in Kürze: EU-Führungsverantwortung in Fragen europäischer Sicherheit und Friedensverhandlungen Robuste Sicherheitsgarantien für Kiew analog zu NATO- bzw. EU-Vertragsmechanismen Keine Anerkennung vorübergehend besetzter Gebiete als russisches Territorium Ein durch eingefrorene russische Vermögenswerte abgesichertes Reparations- bzw. Wiederaufbaudarlehen für die Ukraine Sanktionen gegen Russland bleiben bis zu einem umgesetzten Friedensabkommen in Kraft; bei Verweigerung weiterer Verhandlungen zusätzliche Sanktionen Die vollständige Entschließung ist ab dem 27.11.2025 verfügbar.