Das Europäische Parlament hat am Donnerstag mit 392 Stimmen dafür, 88 dagegen und 133 Enthaltungen seine Position für Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten über neue Vorschriften zur Erhöhung der Transparenz von Interessenvertretungsaktivitäten im Auftrag von Drittstaaten in den EU-Ländern verabschiedet. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu erhöhen, ohne legitimes zivilgesellschaftliches Engagement einzuschränken. Die Abgeordneten stärkten den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, indem sie präzisere Definitionen und zusätzliche Garantien ergänzten, damit positive Beiträge zur öffentlichen Debatte nicht stigmatisiert werden. Abgedeckte Tätigkeiten Die Richtlinie umfasst entgeltliche Interessenvertretungstätigkeiten (oder Tätigkeiten, die auf andere Weise vergütet werden), die darauf abzielen, Politik, Gesetzgebung oder Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Dazu zählen unter anderem: die Organisation oder Teilnahme an Treffen und Konferenzen, die Einreichung von Beiträgen zu Konsultationen oder Anhörungen, Kommunikationskampagnen (auch über Social-Media-Influencer), Positionspapiere und Änderungsentwürfe, die Durchführung von Umfragen. Nicht eingeschlossen sind Tätigkeiten wie offizielle Aufgaben der Regierung oder Diplomatie, Mediendienste, Rechtsberatung und wissenschaftliche Forschung. Die Abgeordneten wollen zudem die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen schützen: Fördermittel aus Drittstaaten, die keinen Bezug zur Lobbyarbeit haben, gelten nicht als Vergütung. Demokratische Kontrolle Zur Stärkung von Transparenz und demokratischer Rechenschaftspflicht sollen unabhängige nationale Behörden verpflichtende Register führen, die über ein zentrales EU-Portal miteinander verbunden sind. Nach der Registrierung erhalten Organisationen eine einheitliche und in der gesamten EU gültige Europäische Interessenvertretungsnummer (EIRN). Die Abgeordneten betonen, dass die Daten sachlich und neutral dargestellt werden müssen und dass eine bloße Registrierung kein Misstrauen schaffen darf. Schutz vor Stigmatisierung Die Abgeordneten fordern ausdrücklich, dass die Richtlinie – im Gegensatz zu bestimmten „Foreign‑Agent“-Gesetzen in einigen Ländern – nicht dazu genutzt werden kann, Organisationen zu brandmarken, zu bestrafen oder bürgerschaftliches Engagement einzuschränken. Ebenso darf die Regelung nicht dazu führen, dass Aktivitäten verboten werden oder Drittstaatenfinanzierung offengelegt werden muss, sofern diese nicht mit Interessenvertretung verknüpft ist. Zitat Berichterstatterin Adina Vălean (EVP, Rumänien) erklärte: „Transparenz ist keine ideologische Frage, sondern eine grundlegende Voraussetzung für demokratisches Vertrauen. Nach dieser Richtlinie muss sich jeder, der im Auftrag einer ausländischen Regierung Entscheidungen in EU-Ländern beeinflussen will, registrieren und sichtbar werden. Sie schafft klare, einheitliche Regeln in Europa, ohne legitime Organisationen zu brandmarken oder zu belasten.“ Nächste Schritte Das Parlament ist damit bereit, die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten aufzunehmen, sobald der Rat seine Position verabschiedet hat. Hintergrund Interessenvertretung („Lobbying“) wird von den Mitgliedstaaten unterschiedlich geregelt. Derzeit haben nur 16 Mitgliedstaaten Schritte zur Regulierung allgemeiner Interessenvertretungstätigkeiten unternommen, was zu Marktverzerrungen und ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen kann. Ohne harmonisierte Regeln besteht zudem die Gefahr, dass Lobbyarbeit in weniger streng regulierte Länder verlagert wird, um strengeren Vorschriften zu entgehen. Als die Kommission den Entwurf 2023 vorlegte, ergab eine Umfrage, dass 81 % der Europäerinnen und Europäer ausländische Einflussnahme auf demokratische Systeme als ernstes Problem betrachten, das dringend angegangen werden muss.