Abgeordnete stimmten für die Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes, das 2023 verabschiedet wurde, um sicherzustellen, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, nicht aus entwaldetem Land stammen. Das Parlament stimmte am Mittwoch für zielgerichtete Lösungen, um es Unternehmen, globalen Interessenträgern sowie sowohl EU- als auch Nicht-EU-Staaten zu erleichtern, die EU-Verordnung zur Entwaldung umzusetzen. Dies folgt auf den Beschluss in der letzten Plenarsitzung, einen neuen Vorschlag der Kommission zu beschleunigen. Einjährige Verschiebung für alle UnternehmenNach der Position des Parlaments erhalten Unternehmen ein zusätzliches Jahr, um die neuen EU-Regeln zur Verhinderung von Entwaldung einzuhalten. Große Betreiber und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 respektieren, und Mikro- sowie Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2027. Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang gewährleisten und die Implementierung von Maßnahmen zur Stärkung des IT-Systems ermöglichen, das Betreiber, Händler und deren Vertreter zur Abgabe elektronischer Sorgfaltspflicht-Erklärungen nutzen. Vereinfachung der SorgfaltspflichtenDie Abgeordneten sind der Auffassung, dass die Pflicht zur Einreichung einer Sorgfaltspflicht-Erklärung bei den Unternehmen liegen sollte, die das betreffende Produkt zuerst auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, und nicht bei den Betreibern und Händlern, die es anschließend vermarkten. Die Änderungen reduzieren zudem die Verpflichtungen für mikro- und kleine Primärbetreiber, die künftig nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben müssten. Das Parlament forderte zudem bis zum 30. April 2026 eine Überprüfung der Vereinfachungen, um die Auswirkungen und die administrative Belastung der Verordnung zu bewerten. Nächste SchritteDer Text wurde mit 402 Stimmen zu 250 bei 8 Enthaltungen angenommen. Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Gestalt des Gesetzes aufzunehmen, das sowohl vom Parlament als auch vom Rat gebilligt und noch vor Ende 2025 im Amtlichen Journal der EU veröffentlicht werden muss, damit die einjährige Verschiebung in Kraft treten kann. HintergrundDie zu vereinfachende Verordnung wurde vom Parlament am 19. April 2023 verabschiedet. Sie zielt darauf ab, den Klimawandel und den Verlust an Biodiversität zu bekämpfen, indem Entwaldung verhindert wird, die mit dem Konsum folgender Produkte in der EU in Verbindung steht: Kakao Kaffee Palmöl Soya Holz Kautschuk Holzkohle bedrucktes Papier Rinderprodukte Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Entwaldung verloren gingen. Der Konsum in der EU ist für etwa 10 % der weltweiten Entwaldung verantwortlich, wobei Palmöl und Soya zusammen mehr als zwei Drittel dieses Anteils ausmachen.