Das Europäische Parlament hat Änderungen zur Vereinfachung des EU-Entwaldungsgesetzes verabschiedet. Das 2023 erlassene Gesetz stellt sicher, dass in der EU verkaufte Produkte nicht von entwaldeten Flächen stammen sollen, und die Abgeordneten stimmten nun dafür, die Umsetzung für Unternehmen, globale Akteure sowie EU- und Nicht-EU-Staaten zu erleichtern. Die Abstimmung erfolgte, nachdem das Parlament in der letzten Plenarsitzung entschieden hatte, einen neuen Vorschlag der Kommission im Eilverfahren zu behandeln. Einjähriger Aufschub für alle Unternehmen Gemäß der Position des Parlaments erhalten Unternehmen ein zusätzliches Jahr, um die neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung umzusetzen. Großmarktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten; Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027. Diese zusätzliche Zeit soll einen reibungslosen Übergang ermöglichen und Raum schaffen, um Maßnahmen zur Stärkung des IT-Systems umzusetzen, das Unternehmen und ihre Vertreter für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen. Vereinfachung der Sorgfaltspflichten Nach Auffassung der Abgeordneten sollte die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung bei den Unternehmen liegen, die das betreffende Produkt zuerst auf den EU-Markt bringen, und nicht bei jenen, die es anschließend weitervertreiben. Die Änderungen verringern zudem die Verpflichtungen für kleine und kleinstbäuerliche Primärerzeuger, die künftig nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben müssen. Das Parlament fordert außerdem eine Überprüfung der Vereinfachungsmaßnahmen bis zum 30. April 2026, um Auswirkungen und Verwaltungsaufwand zu bewerten. Nächste Schritte Der Text wurde mit 402 Stimmen bei 250 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Das Parlament ist nun bereit, Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Fassung des Gesetzes aufzunehmen. Diese muss von Parlament und Rat gebilligt und vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit der einjährige Aufschub in Kraft treten kann. Hintergrund Die zu vereinfachende Verordnung wurde am 19. April 2023 vom Parlament verabschiedet. Ziel ist es, den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt zu bekämpfen, indem Entwaldung verhindert wird, die mit dem EU-Verbrauch bestimmter Rohstoffe und Produkte verbunden ist. Zu den betroffenen Waren zählen unter anderem: Kakao Kaffee Palmöl Soja Holz Kautschuk Holzkohle Druckpapier Rinderprodukte Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Entwaldung verloren gegangen sind. Der EU-Verbrauch verursacht etwa 10 % der globalen Entwaldung; Palmöl und Soja machen mehr als zwei Drittel dieses Anteils aus.