Das Europäische Parlament fordert einen stärkeren Schutz von Minderjährigen im Internet und verabschiedete am Mittwoch mit 483 zu 92 Stimmen bei 86 Enthaltungen einen Bericht über Online-Gefahren für Kinder. Die Abgeordneten äußerten ernste Besorgnis über die Gefahren für die körperliche und geistige Gesundheit von Minderjährigen durch manipulative Online-Strategien, die den Suchtfaktor erhöhen und Kinder daran hindern, sich fokussiert und gesund mit Online-Inhalten auseinanderzusetzen. Um Eltern zu unterstützen, schlägt das Parlament ein EU-weit geltendes Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien, Videoplattformen und KI-Begleitern vor. Jugendlichen im Alter von 13 bis 16 Jahren soll der Zugang mit Zustimmung der Eltern ermöglicht werden. Die Abgeordneten befürworten die Entwicklung einer EU-App zur Altersüberprüfung und die Nutzung der digitalen Brieftasche für die europäische Identität (eID), wobei Altersüberprüfungssysteme verlässlich sein und die Privatsphäre Minderjähriger wahren müssen. Der Einsatz solcher Systeme entbindet Plattformen jedoch nicht von der Pflicht, sichere und altersgerechte Produkte bereitzustellen. Zur Anreizung einer besseren Einhaltung geltender Regeln schlägt das Parlament vor, dass Führungskräfte bei schwerwiegenden und anhaltenden Verstößen persönlich haftbar gemacht werden können, insbesondere im Bereich Jugendschutz und Altersüberprüfung. Das Parlament fordert ferner folgende Maßnahmen: Verbot der schädlichsten suchtfördernden Praktiken sowie die standardmäßige Deaktivierung anderer suchterzeugender Merkmale für Minderjährige (z. B. Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen, Aktualisieren durch Ziehen, Belohnungen für kontinuierliche Nutzung, schädliche Spielifizierung). Verbot von Seiten, die nicht den EU-Vorschriften entsprechen. Maßnahmen zur Bekämpfung beeinflussender Technologien wie zielgerichtete Werbung, Influencer-Marketing, suchtförderndes Design und manipulative Gestaltungspraktiken (Dark Patterns) im Rahmen des geplanten Rechtsakts über digitale Fairness. Verbot von Empfehlungssystemen für Minderjährige, die auf Profiling und Nutzerverhalten beruhen. Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) auf Online-Videoplattformen. Verbot von Lootboxen und anderen randomisierten Spielfunktionen wie In-App-Währungen, Glücksrädern oder Pay-to-Progress-Mechanismen. Schutz Minderjähriger vor kommerzieller Ausbeutung, z. B. durch das Verbot, Plattformen finanzielle Anreize zur Beeinflussung von Kindern durch Kinder (Kidfluencer) zu bieten. Dringende Maßnahmen zur Bewältigung ethischer und rechtlicher Probleme durch generative KI-Tools, einschließlich Deepfakes, Begleit-Chatbots, KI-Agenten und KI-gestützten Nacktheits-Apps, die nicht-einvernehmliche manipulierte Bilder erzeugen. Zur Begründung sagte die Berichterstatterin Christel Schaldemose (S&D, Dänemark): „Ich bin stolz auf dieses Parlament, dass wir gemeinsam für den Schutz Minderjähriger im Internet eintreten. Zusammen mit einer starken und konsequenten Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste können wir das Schutzniveau für Kinder erheblich anheben. Wir ziehen endlich eine klare Grenze. Wir sagen den Plattformen unmissverständlich: Eure Dienste sind nicht für Kinder gemacht. Und dieses Experiment endet hier.“ Hintergrund: Der Bericht stützt sich auf Untersuchungen, denen zufolge 97 % der Jugendlichen täglich online sind und 78 % der 13- bis 17-Jährigen mindestens einmal pro Stunde auf ihre Geräte schauen. Bei rund 25 % der Minderjährigen wird das Smartphone in einer als „problematisch“ oder „dysfunktional“ eingestuften Weise genutzt, was auf suchtähnliches Verhalten hindeutet. Beim Eurobarometer 2025 gaben mehr als 90 % der Befragten an, dass dringend Maßnahmen zum Schutz von Kindern im Internet erforderlich seien, insbesondere wegen negativer Auswirkungen sozialer Medien auf die geistige Gesundheit (93 %), Cybermobbing (92 %) und der Notwendigkeit, den Zugang zu altersunangemessenen Inhalten wirksam zu beschränken (92 %). Einzelne Mitgliedstaaten haben bereits erste Maßnahmen ergriffen, etwa durch Altersbeschränkungen und Überprüfungssysteme.