Das Europäische Parlament hat neue Regeln zur Spielzeugsicherheit bestätigt, die darauf abzielen, die Zahl unsicherer Spielzeuge im EU-Binnenmarkt zu verringern und Kinder besser vor Spielzeug-bedingten Risiken zu schützen. Trotz bereits strenger Vorgaben in der EU gelangen gefährliche Spielzeuge weiterhin in die Hände von Kindern. Die Aktualisierung der bestehenden Richtlinie von 2009 reagiert insbesondere auf den Anstieg des Online-Handels (auch aus Nicht-EU-Ländern) und die zunehmende Nutzung digitaler Technologien in Spielzeug. Die wichtigsten Neuerungen und Anforderungen umfassen unter anderem: Strengere chemische Anforderungen: Das bestehende Verbot für karzinogene, mutagene und fruchtschädigende Stoffe (CRM) wird auf besonders für Kinder schädliche Chemikalien ausgeweitet, darunter endokrine Disruptoren, Stoffe, die das Atmungssystem schädigen, sowie Chemikalien, die für Haut und andere Organe toxisch sind. Ebenfalls verboten wird die absichtliche Verwendung von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) sowie die gefährlichsten Bisphenol-Typen. Allergieauslösende Duftstoffe werden in Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren und in mundgerechtem Spielzeug verboten. Sicherheitsbewertung vor dem Inverkehrbringen: Hersteller müssen vor dem Inverkehrbringen eine umfassende Sicherheitsbewertung aller potenziellen Gefahren durchführen (chemisch, physikalisch, mechanisch, elektrisch). Tests müssen unter anderem Brennbarkeit, Hygiene und Radioaktivität berücksichtigen und spezifische Verwundbarkeiten von Kindern mit einbeziehen; bei digitalen Spielzeugen ist beispielsweise auch das Risiko für die psychische Gesundheit von Kindern zu prüfen, wo relevant. Digitaler Produktpass (DPP): Alle Spielzeuge müssen einen gut sichtbaren digitalen Produktpass enthalten, der die Übereinstimmung mit den geltenden Sicherheitsanforderungen nachweist. Der DPP erhöht die Rückverfolgbarkeit, vereinfacht die Marktüberwachung und Zollkontrollen und bietet Verbrauchern über einen QR-Code oder Ähnliches einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen. Anforderungen an Wirtschaftsakteure und Online-Plattformen: Die Verordnung präzisiert und verschärft Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister. Hersteller müssen Warnhinweise in leicht verständlicher Sprache anbringen und bei auftretenden Risiken unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen sowie Marktüberwachungsbehörden und Verbraucher informieren. Online-Marktplätze müssen ihre Plattformen so ausgestalten, dass Verkäufer CE-Kennzeichnungen, Sicherheitswarnungen und digitale Produktpässe anzeigen können. Nicht konforme Spielzeuge gelten nach dem Digital Services Act (DSA) als „illegale Inhalte“. Übergangsfrist: Mitgliedstaaten und Branchenakteure erhalten eine Übergangsfrist von vier einhalb Jahren zur Umsetzung der neuen Maßnahmen. Die Berichterstatterin Marion Walsmann (EVP, DE) betonte: „Mit der neuen Spielzeugsicherheitsverordnung sendet Europa ein klares Signal: Sicherheit darf nicht dem Zufall überlassen werden. Dank klarer Leitlinien, moderner Sicherheitsanforderungen und fairer Übergangsregelungen können Unternehmen verantwortungsvoll planen und wachsen – und Kinder unbeschwert spielen. Diese Verordnung ist ein Gewinn für alle: Verbraucher, Hersteller und die Zukunft unserer Kinder.“ Die neuen Regeln sollen 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Hintergrund: Die EU-Vorgaben zur Spielzeugsicherheit legen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen fest, die Spielzeuge erfüllen müssen, um im EU-Markt in Verkehr gebracht zu werden, unabhängig davon, ob sie in der EU hergestellt werden oder außerhalb. Spielzeuge müssen eine CE-Kennzeichnung tragen, die die Konformität mit den EU-Sicherheitsstandards anzeigt. Im vergangenen Jahr waren Spielzeuge das zweithäufigste Produkt im EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte (15 % der Meldungen), nach Kosmetika (36 %), wobei chemische Inhaltsstoffe in fast der Hälfte der Fälle die Hauptursache für Risiken darstellten.